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Auszug - Haushaltssatzung 2023 mit ihren Anlagen (Ergebnisplan inkl. Haushaltssicherungskonzept 2023-2026, Finanzplan, Teilpläne und Anlagen) sowie vorläufige Haushaltsführung im Jahr 2023   

des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mi, 08.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:20 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2023/0020 Haushaltssatzung 2023 mit ihren Anlagen (Ergebnisplan inkl. Haushaltssicherungskonzept 2023-2026,
Finanzplan, Teilpläne und Anlagen) sowie vorläufige Haushaltsführung im Jahr 2023
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:FB 21 - Finanzsteuerung
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Bearbeiter/-in: Nickel, Daniel
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Vorstellung Haushaltsplanung 2023 (724 KB)      


Herr Stadtdirektor Dr. Klee erläutert die beabsichtigte Haushaltssatzung 2023. Zu den Ereignissen nach Redaktionsschluss teilt Herr Stadtdirektor Dr. Klee folgendes mit:

 

Redaktionsschluss für die Haushaltsplanung für das Gros der Fachbereiche war Ende November 2022, danach erfolgten abschließende Planungen aufgrund Anpassungen des Haushaltsrechts und der Orientierungsdaten sowie bspw. die Ausübung von Bewertungswahlrechten und die Planung von Abschreibungen.

Naturgemäß entstehen neue haushaltsbeeinflussende Ereignisse nach Redaktionsschluss  – gute, wie nachteilige Entwicklungen.

Als ungünstig hevorzuheben sind gestiegene Risiken bei den Erträgen aus Rettungsdienstgebühren, weil sich kein Einvernehmen mit den Krankenkassen zur Gebührenhöhe abzeichnet. Im Bereich des Personalaufwands verhärten sich augenscheinlich die Fronten zwischen den Tarifparteien. Auch bei der Entwicklung der Kreditzinsen zeichnet sich momentan noch kein Ende des Zinserhöhungszyklus ab.

Erfreulich zeigt sich dagegen die Spitzabrechnung zu 2022 beim kommunalen Anteil an der Einkommensteuer.

 

Die Präsentation ist als Anlage zur Niederschrift beigefügt.

 

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt

 

  1. die Haushaltssatzung 2023 mit ihren Anlagen, insbesondere

 

  1. den Ergebnisplan und die Teilergebnispläne sowie das Haushaltssicherungskonzept 2023 bis 2026 mit den darin enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen,

 

  1. den Finanzplan und die Teilfinanzpläne

 

auf der Grundlage des Haushaltsplanentwurfs bzw. Entwurfs des Haushaltssicherungskonzepts und der vorgelegten Änderungslisten vorbehaltlich eigener Änderungsbeschlüsse,

 

  1. die Verwaltung zu ermächtigen, bei ggf. durch ihn selbst noch erfolgenden erheblichen Änderungsbeschlüssen sämtliche daraus resultierenden Änderungen am Haushaltsplan und Haushaltssicherungskonzept vorzunehmen (z. B. Aufwendungen für Abschreibungen und Erträge aus der Auflösung von Sonderposten bei wesentlichen investiven Veränderungen),

 

  1. die Verwaltung unter Berücksichtigung des § 82 GO NRW zu ermächtigen, die vorläufige Haushaltsführung 2023, vorbehaltlich eigener Änderungsbeschlüsse ggf. bis zur Genehmigung des Haushaltssicherungskonzepts und dem darauffolgenden Inkrafttreten der Haushaltssatzung, auf der Grundlage der beschlossenen Ansätze des Ergebnis- und Finanzplans und des Kreditrahmens für Kredite zur Liquiditätssicherung vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

AfD

FDP

10

 

 

 

dafür:

0

0

0

0

0

0

0

0

 

 

 

dagegen:

5

0

0

3

1

1

0

0

 

 

 

Enthaltung:

15

10

4

0

0

0

0

1