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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Zustand des Straßenbelags an der Kreuzung Bickern-/Thiesstraße  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne
TOP: Ö 9
Gremium: Bezirksvertretung Wanne Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 31.01.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:47 Anlass: Sitzung
Raum: Stadtteilzentrum Pluto, Wilhelmstr. 89a, 44649 Herne
Ort:
2023/0108 Anfrage: Zustand des Straßenbelags an der Kreuzung Bickern-/Thiesstraße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Keller, Daniel
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Frommenkord, Denise
 
Beschluss


Sachverhalt:
Im Kreuzungsbereich Bickern-/Thiesstraße befindet sich im Straßenbelag verbauter Pflaster. Durch die Nutzung der Straße durch den ÖPNV befindet sich dieser Belag derzeit in einem sehr schlechten Zustand. Steine sind gelockert und werden bei Regen teilweise unterspült. Dies führt zu einer gesteigerten Lärmentwicklung, sobald Fahrzeuge (insbesondere Busse/Lkw) den Bereich passieren.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Ist der Verwaltung die Problemlage bekannt?
  2. Wann wurden zuletzt Ausbesserungen am Straßenbelag im genannten Kreuzungsbereich vorgenommen?
    1. Gab es bei der Abnahme Rückschlüssen auf qualitative Mängel?
  3. Sieht die Verwaltung bei dem genannten Kreuzungsbereich Handlungsbedarf bzw. wann ist dort mit einer Sanierung des Straßenbelags zu rechnen?

 

 

Herr Sternemann antwortet:

 

1. Ist der Verwaltung die Problemlage bekannt?

 

Der Zustand der Straße ist der Verwaltung bekannt.

 

2. Wann wurden zuletzt Ausbesserungen am Straßenbelag im genannten Kreuzungsbereich vorgenommen?

 

Der Kreuzungsbereich wurde vor 16 Jahren nach Kanalbauarbeiten mit dem Pflasterbelag ausgebaut. Der zentrale Bauhof der Stadt Herne hat wiederholt die Fläche nachgeschlämmt, um das Bewegen des Pflasters zu minimieren.

 

a) Gab es bei der Abnahme Rückschlüsse auf qualitative Mängel?

Bei der Abnahme gab es keine qualitativen Mängel.

 

3. Sieht die Verwaltung bei den genannten Kreuzungsbereich Handlungsbedarf, bzw. wann ist dort mit einer Sanierung zu rechnen?

 

Es besteht hier kein akuter Handlungsbedarf. Die Maßnahme ist ins Straßenbauprogramm der Fachbereiches Tiefbau und Verkehr aufgenommen und somit eine mittelfristige Realisierung in Abhängigkeit von Personal und Budget möglich. Bei Verschlechterung einzelner Bereiche werden diese kleinräumig instandgesetzt.