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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Ladesäule für E-Fahrzeuge an der Sternstraße  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne
TOP: Ö 13
Gremium: Bezirksvertretung Wanne Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 31.01.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:47 Anlass: Sitzung
Raum: Stadtteilzentrum Pluto, Wilhelmstr. 89a, 44649 Herne
Ort:
2023/0107 Anfrage: Ladesäule für E-Fahrzeuge an der Sternstraße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Keller, Daniel
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Frommenkord, Denise
 
Beschluss


Sachverhalt:

Auf der Sternstraße befindet sich seit einiger Zeit eine Ladesäule für Elektrofahrzeuge. Die Anordnung und Aufstellung dieser Ladesäule auf dem Gehweg wirft bei genauer Betrachtung jedoch Fragen auf. Durch den Zusammenhang mit dem dort herrschenden eingeschränkten Halteverbot vom 01. bis 15. eines jeden Monats stellt sich darüber hinaus die Frage des Nutzens dieser Ladesäule.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

 

1. Unter der Berücksichtigung welcher Rechtsvorschriften wurde die Aufstellung dieser Lade-säule genehmigt?

2. Gibt es Ausnahmetatbestände, die das Abstellen eines Fahrzeugs an den Tagen mit eingeschränktem Halteverbot für den Ladevorgang dort zulassen?

3. Gibt es Ausnahmetatbestände, die das Abstellen eines Fahrzeugs auf dem Gehweg für den Ladevorgang dort zulassen?

4. Bewertet die Verwaltung den Standort der Ladesäule zum einen als rechtmäßig, als auch als im Alltag sinnvoll nutzbar?

 

Herr Sternemann antwortet:

 

  1. Unter Berücksichtigung welcher Rechtsvorschriften wurde die Aufstellung dieser Ladesäule genehmigt?

 

Die Aufstellung von Ladesäulen erfolgt unter Berücksichtigung eines angeordneten Markierungs- und Beschilderungsplans gemäß Straßenverkehrsordnung, einer Sondernutzungsvereinbarung sowie auf Basis der Abstimmungen in der AG E-Ladeinfrastruktur. Über den Ausbau der Ladeinfrastruktur 2022 wurde im Ausschuss für Digitalisierung, Infrastruktur und Mobilität in der Vergangenheit laufend berichtet.

 

  1. Gibt es Ausnahmetatbestände, die das Abstellen eines Fahrzeugs an den Tagen mit eingeschränktem Halteverbot für den Ladevorgang dort zulassen?

 

Die Beschilderung gemäß StVO ist noch aufzustellen und eine entsprechende Markierung zu ergänzen. Die genaue Aufstellung wird bei einem in Kürze stattfindenden Ortstermin abgestimmt (s. Antwort zu Ö 13, Vorlage Nr. 2023/0096). Ausnahmetatbestände wird es daraus nicht geben.

 

  1. Gibt es Ausnahmetatbestände, die das Abstellen eines Fahrzeugs auf dem Gehweg für den Ladevorgang dort zulassen?

 

Nein, das Abstellen eines Fahrzeugs ist auf dem Gehweg nicht vorgesehen.

 

  1. Bewertet die Verwaltung den Standort der Ladesäule zum einen als rechtmäßig, als auch als im Alltag sinnvoll nutzbar?

 

Ja.

Eine im Alltag sinnvolle Lage wird im vorgenannten Ortstermin festgelegt.