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Beschluss |
Sachverhalt:
Am 6. Dezember 2022 wurden aufgrund lebensgefährlicher Zustände die Häuser Emscherstraße 82 und 88 für unbewohnbar erklärt. In der Folge mussten die Bewohnerinnen und Bewohner am selben Tag eine neue oder provisorische Unterkunft finden.
Im Nachgang hat die Schließung der Häuser ebenso wie die Wohnsituation in den nicht geschlossenen Häusern ein enormes mediales Echo erfahren. Im Fokus standen unter anderem Zustände, die landläufig als unzumutbar betrachtet werden. Als Beispiel sei der Ausfall der Heizanlage im dritten Winter in Folge angeführt. Jüngst wurde die Stromversorgung von Nummer 90 getrennt.
Zudem leben im Wohnkomplex Emscherstraße 72 – 96 offenbar auch Menschen, deren Miete als Kosten der Unterkunft durch die Stadt Herne getragen wird.
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Wanne bittet vor diesem Hintergrund um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Herr Gresch antwortet:
Nach hiesigem Kenntnisstand haben alle Mietparteien neue Wohnungen gefunden. Im Haus Nr. 88 waren keine Bewohner*innen zu versorgen, da das Gebäude schon zuvor leergezogen war. Dort hielten sich lediglich unbefugte Personen auf.
Im Haus Nr. 82 waren 7 Mietparteien wohnhaft. Diese haben nach unserem Kenntnisstand zum Teil unter Mithilfe der Wohnungsaufsicht Ersatzwohnraum bezogen bzw. sind bei Verwandten untergekommen und sollen in absehbarer Zeit neuen Wohnraum beziehen. Die Wohnungsaufsicht steht weiter allen Hilfesuchenden zur Seite.
Die Verwaltung beobachtet die Entwicklungen vor Ort genau. Momentan ist ein Anhörungsverfahren zur Feststellung der Unbewohnbarkeit hinsichtlich der gesamten Anlage anhängig. Sollte nicht festzustellen sein, dass Wohnungen die Mindeststandards des § 5 Wohnraumstärkungsgesetz erfüllen, könnte auch für weitere Wohnungen die Unbewohnbarkeit festzustellen sein. Die Verwaltung wird in diesen Fällen wie gewohnt im engen Austausch mit den Betroffenen stehen und soweit der verantwortliche Vermieter keinen Ersatzwohnraum stellen bzw. vermitteln kann auch bei der Wohnungssuche helfen. Wenn nicht aus Gründen der Gefahrenabwehr z.B. aufgrund von Lebensgefahr ein unverzügliches Verlassen des Bereichs notwendig ist, wird bei der Festsetzung einer Verlassensfrist hinsichtlich einer Unbewohnbarkeit durch die Verwaltung eine ausreichend lange Frist gewährt.
Die Stadt Herne selber trägt keine Mieten. Mietverträge sind private zivilrechtliche Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter. Der Mieter schuldet den Mietzins, der Vermieter die Mietsache. In wenigen Fällen werden bei Menschen im Hilfebezug Mieten im Auftrag der Mieter direkt von Konten des Leistungsträgers an belvona gezahlt.
Der Verwaltung sind die Wirtschaftsdaten belvonas nicht bekannt.
Mietkürzungen und andere zivilrechtliche Maßnahmen können nur durch die Vertragsparteien durchgeführt werden. Einzelne Mietkürzungen sind durch Presseberichte und in Gesprächen bekannt geworden.
Der Verwaltung ist die Gesamtheit der Mietverträge mit belvona nicht bekannt. In Gesprächen hatten einzelne Mietparteien mitgeteilt, dass sie in der Vergangenheit, zuletzt zum 01.01.2023, Ankündigungen von Mieterhöhungen erhalten hätten.
Die Zusatzfrage, ob Zwangsgelder gegen Belvona verhängt wurden, wird im nichtöffentlichen Teil behandelt.