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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: LKW's auf den Parkplätzen in Eickel  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 5
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 26.01.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
2023/0082 Anfrage: LKW's auf den Parkplätzen in Eickel
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Hoppe, Jascha
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Bearbeiter/-in: Hartmann, Nils
 
Beschluss


Sachverhalt:
 

Das Thema LKW-Parken im Wohngebiet und auf den Straßen in Eickel beschäftigt die Bewohnerinnen und Bewohner unseres Bezirkes schon lange. Beispiele für diesen Sachverhalt lassen sich viele finden, wie auf der Edmund-Weber-Straße auf Höhe des Friedhofs Wanne-Süd. Dort stehen permanent LKWs auf beiden Seiten der Fahrbahn. Diese stehen teilweise mit mehreren Rädern auf dem Gehweg. Eine Behinderung der Fußgänger und der Radfahrer ist somit ständig gegeben.

 

In der Richard-Wagner-Straße (oberer Teil ab Hausnummer 56 bis zur Kreuzung Magdeburger Straße) werden regelmäßig Firmentransporter abgestellt und über Nacht geparkt. Das Problem besteht auch in Siedlungen und Spielstraßen, wo LKWs teilweise weit außerhalb der eingezeichneten Flächen parken. Dem massiven Parken von LKW im Bezirk muss etwas entgegengesetzt werden. Unfallgefahren für Fußgängerinnen und Fußgänger (insbesondere Kinder) und Radfahrende sind das Problem durch die mit LKW zugeparkten Straßen. Hinzu kommt der steigende Parkdruck, welcher bei Anwohnern der Straßen schnell für Unmut sorgt.

 

Wir bitten die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
 

  1.                

Welche Möglichkeiten hat das Ordnungsamt gegen dieses Problem vorzugehen?

 

2. 

Ist an den genannten Hotspots bereits Kontakt mit den Firmen der LKW  aufgenommen worden?

 

 

Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Der öffentliche Verkehrsraum, einschließlich seiner Parkstände, steht allen Verkehrsteilnehmern grundsätzlich gleichermaßen zur Verfügung. Hiervon darf nur abgewichen werden, wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder behindert werden.

 

Die in der vorliegenden Anfrage aufgezeigten Umstände, sind laut Aussage des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) in diesem Maße nicht bekannt. Im Rahmen der Einsatzzeiten des KOD werden Parkverstöße jeglicher Art aufgenommen und geahndet, wobei die Fahrzeugart nicht relevant ist. Grundsätzlich ist festzustellen, dass die geschilderte Problematik hinsichtlich des Parkdrucks, keine Besonderheit in der beschriebenen Örtlichkeit darstellt, sondern im gesamten Stadtgebiet für Unmut bei den Anwohnern sorgt. Hierbei muss betont werden, dass es generell keinerlei Rechtsanspruch auf Parkraum, besonders nicht in unmittelbarer Nähe des Wohnhauses gibt.

 

Der KOD nimmt diese Anfrage zum Anlass, die Kontrolldichte in dem betreffenden Bereich zu erhöhen.