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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Defekter Lichtschacht/Schachtabdeckung in Höhe der Hauptstraße 16 in Eickel  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 12
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 26.01.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
2023/0077 Anfrage: Defekter Lichtschacht/Schachtabdeckung in Höhe der Hauptstraße 16 in Eickel
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Wiesinger, Willibald
Federführend:FB 54 - Bauordnung Bearbeiter/-in: Hartmann, Nils
 
Beschluss


Sachverhalt:


Nach uns vorliegenden Informationen, wurde am 10.10.2022 ein vor dem Haus Hauptstr. 16 befindlicher Lichtschacht/Schachtabdeckung beschädigt. Verursacher war wohl die Fahrerin eines Reinigungsfahrzeuges von Entsorgung Herne. In der Folge wurde dieser Bereich zur Gefahrenabwehr durch das Tiefbauamt abgesichert/abgesperrt sowie ein dortiger Parkplatz durch das Verkehrszeichen 283 (absolutes Halteverbot) gesperrt. Durch diese Maßnahmen kommt es in diesem Bereich zu erheblichen Einschränkungen des Fußgängerverkehrs.

 

Hierzu wird die Verwaltung gebeten folgende Fragen zu beantworten:

 

  1. Warum wurde dieser Schaden bis zum heutigen Zeitpunkt nicht instandgesetzt?
  2. Die jetzige Absperrung erscheint völlig überdimensioniert. Was spricht an dieser Stelle gegen eine kleinere Absperrung, damit für den Fußgängerverkehr wieder mehr Platz zur Verfügung stehen würde und die gesperrte Parkfläche wieder frei gezogen werden könnte?

 

Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Zur Beantwortung der Frage teilt der Fachbereich Recht der Stadt Herne als zuständiger Fachbereich zur Schadensregulierung mit, dass die Instandsetzungsverpflichtung der defekten Schachtabdeckung zunächst den Eigentümer treffe, unabhängig von dem Ersatzanspruch, den der Eigentümer womöglich gegen die Entsorgung Herne geltend machen könnte.

 

Gleichwohl wolle der Eigentümer in dieser Angelegenheit offenbar zunächst seine Haftpflichtansprüche klären, bevor er eine Instandsetzung beauftrage.

 

Das jüngste Regulierungsangebot durch den Fachbereich Recht habe der Eigentümer aber akzeptiert.

 

In einem am 23. Januar 2023 mit dem Fachbereich Recht geführten Telefonat habe der Eigentümer mitgeteilt, dass er den Reparaturauftrag inzwischen auch erteilt habe. Die Reparaturfirma werde die Instandsetzung zeitnah vornehmen, sobald die Materialbeschaffung abgeschlossen und die Wetterlage geeignet sei.

 

Zu Frage 2:

Der Zentrale Bauhof der Stadt Herne hat zwischenzeitlich die zur Gefahrenabwehr aufgestellten Absperrungen eingerückt, so dass dem Fußgängerverkehr wieder mehr Platz zur Verfügung steht. Auch die Sperrung des angrenzenden Parkstandes wurde in diesem Zusammenhang aufgehoben.