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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Schaffung von privatem Parkraum an der Dorneburger Straße  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 10
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 26.01.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
2023/0076 Anfrage: Schaffung von privatem Parkraum an der Dorneburger Straße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Minervino, Nadine
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Hartmann, Nils
 
Beschluss


Sachverhalt:
 

Anwohner*innen der Dorneburger Straße sind bzgl. der Schaffung von privatem Parkraum auf dem eigenen Grundstück sowie der damit verbundenen bürokratischen Hürden auf uns zugekommen.

Ein Anwohner der Dorneburger Straße hat diesbezüglich einen Antrag bei der Stadtverwaltung gestellt. Als Rückmeldung bekam dieser ein Antragsformular mit Hinweisen zu allen Kosten und Verpflichtungen, die somit auf ihn zukommen würden. In der Sitzung der Bezirksvertretung Eickel am 1. September 2022 wurde den Anwohner*innen jedoch zugesichert, dass der Vorgang unbürokratisch sein soll und die Anträge vereinfacht sowie schnell bearbeitet werden. Aufgrund der Neugestaltung sollten für die Anwohner*innen der Dorneburger Straße die sonst üblichen Kosten für ein solches Vorhaben nicht entstehen.

Bei der notwendigen Genehmigung handelt es sich um die Bürgersteigüberfahrt von der Fahrbahn auf das Grundstück der Anwohner*innen sowie die Anordnung, dass diese Überfahrt in die Gestaltung / Planung / Bauausführung der Dorneburger Straße aufgenommen wird.

Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Eickel bittet in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Warum wurde die Antragsstellung für die Schaffung von privatem Parkraum für Anwohner*innen der Dorneburger Straße nicht wie in der Sitzung der Bezirksvertretung Eickel am 1. September 2022 angekündigt, vereinfacht?

 

  1. Warum entstehen für die Anwohner*innen der Dorneburger Straße – anders als in der Sitzung der Bezirksvertretung Eickel am 1. September 2022 zugesichert – Kosten und Verpflichtungen, die durch den grundsätzlichen Umbau der Straße nicht anfallen dürften?

 

 

Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die Antragstellung ist standardisiert und muss unter Angabe der Pflichtangaben im Rahmen des Gleichheitsgrundsatzes bearbeitet werden.

 

Zu Frage 2:

Die Antragsteller*innen haben die Verwaltungsgebühr für die Genehmigung der Gehwegüberfahrt zu bezahlen. Die Grundlage ist die Ziffer II, Tarifstelle 9 der allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Herne vom 13.12.2018.

 

Mit dem Recht den Gehweg zu überfahren, verpflichtet eine Genehmigung nach § 18 Abs. 4 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen die Erlaubnisnehmer*innen zugleich die Gehwegüberfahrt zu unterhalten. Hierzu gehört zum Beispiel die Instandsetzung der Gehwegüberfahrt aufgrund zukünftig erforderlicher Sanierungsarbeiten.

 

 

Hinweis der Schriftführung:

Die Nachfragen zur Höhe der Gebühr für Gehwegüberfahrten (1.) und der Anzahl der möglichen Gehwegüberfahrten (2.) werden im Nachgang zur Sitzung wie folgt beantwortet:

 

Zu 1.:

Ablehnung einer Gehwegüberfahrt: 75 €

Zustimmung einer Gehwegüberfahrt: 100 €

 

Zu 2.:

Im Rahmen der Ausbauplanung der Dorneburger Straße wären nach heutigem Stand nach Fertigstellung des Umbaus noch 5 Grundstücke ohne private Zufahrt (Gehwegüberfahrt).

Ausgenommen hiervon sind Grundstücke, die keine ausreichend große Fläche für private Stellplätze auf dem Grundstück vorweisen können (wie z.B. die Häuser 13-15).

 

Herr Sternemann betont darüber hinaus, dass ausschließlich die Verwaltungsgebühr von den betroffenen Bürger*innen zu tragen ist.