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Beschluss |
Sachverhalt:
An uns sind Bürger/Innen mit der Bitte herangetreten, ob man nicht an der Einmündung Burgstr./Hugenpoth auf dem rechten Bürgersteig des Hugenpoth in Richtung Hauptstr. (siehe beiliegende Bilder) zwei Parkmöglichkeiten schaffen könnte.
Begründung:
Im dortigen Bereich ist die Pflasterung so uneben, dass diese kurzfristig erneuert werden müsste. Hinzu kommt, dass sich dort noch ein großer Baumstumpf befindet, der ebenfalls entfernt werden müsste.
Diese Gegebenheiten wurde am 27.05.2022 mit Herrn Marquardt von der Ordnungsbehörde und Herrn Plickert, bei einem Ortstermin in Augenschein genommen. Herr Marquardt äußerte sich vor Ort so, dass er die Angelegenheit prüfen lassen werde, aus seiner Sicht, dies aber grundsätzlich möglich erscheint.
In einem Telefonat im November 2022 teilte Herr Marquardt dann Herrn Plickert mit, dass die Angelegenheit vom Tiefbauamt auch positiv beschieden wäre und aktuell ein Auszubildender die konkrete Umsetzung erarbeitet.
In einem weiteren Telefonat AnfangJanuar 2023 teilte Herr Marquardt nunmehr Herrn Plickert mit, dass das Tiefbauamt seine Meinung geändert habe und die Baumaßnahme jetzt ablehnen würde.
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Hierzu wird die Verwaltung gebeten folgende Frage zu beantworten:
Die Verwaltung beantwortet die Frage wie folgt:
Es gibt mehrere Gründe für die Ablehnung:
So wird im Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen unter §12 (1) beschrieben: „Die Träger der Straßenbaulast wahren und stärken die Funktion von Gehwegen als geschützten Raum, gerade auch für besonders schutzbedürftige Verkehrsteilnehmende bei Planungen und Maßnahmen mit Auswirkungen auf Gehwege.“
In den Empfehlungen zur Anwendung und Weiterentwicklung von FGSV-Veröffentlichungen im Bereich Verkehr zur Erreichung von Klimaschutzzielen - E Klima – die im August vergangenen Jahres veröffentlicht und der Fachwelt im Oktober vorgestellt wurde, heißt es u.a. im Kapitel 3.1: “Handlungsfelder Entwurf/Betrieb: […] Priorisierung der Verkehrsteilsysteme in der Reihenfolge Fußverkehr – Radverkehr – ÖV – fließender MIV – ruhender Verkehr […]“ sowie „Umverteilung von Flächen zugunsten der umweltfreundlichen Modi und zugunsten von Retentions- und Grünflächen sowie Baumstandorten“.
Auf Grund der vorgenannten Überlegungen wird der Fachbereich Tiefbau und Verkehr prüfen, ob eine Erneuerung und ggf. Vergrößerung des ehemaligen und noch vor Ort vorhandenen Baumstandortes möglich ist.