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Auszug - Anfrage: Zuständigkeit für den Tauschschrank Ecke Hauptstraße/Im Sportpark  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 3
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 26.01.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
2023/0073 Anfrage: Zuständigkeit für den Tauschschrank Ecke Hauptstraße/Im Sportpark
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Wippich, Michael
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Hartmann, Nils
 
Beschluss


Sachverhalt:


Die Bezirksfraktion der SPD ist von Bürgern darauf aufmerksam gemacht worden, dass sich der neu errichtete Tauschschrank am Sportpark häufig in einem unordentlichen und teilweise verdreckten Zustand befindet. Außerdem bleiben viele Tauschobjekte, darunter hauptsächlich Bücher, über Wochen teilweise Monate darin, weil sie offensichtlich niemand haben möchte. Der Schrank wird auch teilweise als billige Variante zur Entsorgung von Gegenständen missbraucht, die eigentlich kostenpflichtig als Sperrmüll entsorgt werden müssten.

 

Ich bitte um die Beantwortung folgender Fragen

 

1. Wer ist für die Sauberkeit und Ordnung im Tauschschrank zuständig und befugt, dort abgestellte Objekte rechtssicher zu entsorgen?

2. Wie lange dürfen/müssen Objekte im Tauschschrank verbleiben, bevor sie durch die zuständige Stelle entsorgt werden dürfen?

3. Kann die oben benannte Zuständigkeit an eine Organisation oder an Privatpersonen rechtssicher delegiert werden? Und falls ja, wer hat die Entscheidungsbefugnis darüber?

 

 

Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Der abgebrannte Tauschschrank wurde ersetzt durch eine Schenkung des Vereins „Wir machen Herne schöner e. V.“. Mit der Aufstellung des Schrankes am 02.09.2021 ist die Stadt Herne Eigentümerin geworden und hat damit die Verkehrssicherungspflicht übernommen. Da sich der Schrank in einer Grünfläche befindet, wird die Verkehrssicherungspflicht vom Fachbereich Stadtgrün übernommen.

 

Zu Frage 2:

Über die Verweildauer von Objekten im Tauschschrank ist keine gesonderte Regelung getroffen worden.

 

Zu Frage 3:

Sollte es eine Organisation oder eine Privatperson geben die bspw. eine Patenschaft für den Betrieb des Schrankes übernehmen möchte, kann die Stadt Herne den Betrieb des Schrankes mit einem Nutzungsvertrag übertragen.