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Wortprotokoll Beschluss |
Bezugnehmend auf die von der Anfrage der CDU-Fraktion zur Situation in den Familiengrundschulzentren gestellte Fragestellung, kann die Verwaltung folgendes berichten:
In Herne wurden seit 2020 mit insgesamt sieben Familiengrundschulzentren Unterstützungsstrukturen für Familien mit Kindern aufgebaut. Die Idee: sozialräumliche Knotenpunkte bilden und damit an den Grundschulen Orte der Begegnung, Bildung und Beratung für Kinder und ihre Familien schaffen. Ziel ist es, Eltern als kompetente Bildungspartner*innen ihrer Kinder zu stärken und in gemeinsamer Verantwortung von Eltern und Schule den Grundschulkindern eine chancengerechte Bildungsbeteiligung zu ermöglichen.
Um die Ziele zu erreichen sind Familiengrundschulzentren in vier verschiedenen Leistungsbereichen tätig:
• niederschwellige Zugangsangebote
• es findet einmal im Monat ein Elterncafé statt
• ein niederschwelliges Angebot für Eltern oder Eltern mit Kind(ern) im Schuljahr statt
• das Familiengrundschulzentrum steht im Kontakt mit den Eltern
• Bildungs-, Beratungs- und Informationsangebote
• einmal im Quartal findet eine Sprechstunde mit einem Kooperationspartner im
Familiengrundschulzentrum statt
• einmal im Schulhalbjahr findet ein zielgruppendefiniertes Bildungsangebot statt
• es besteht eine verbindliche Kooperation mit dem Kommunalen Integrationszentrum
• Gestaltung gelingender Übergänge
• Kooperation mit Kitas und aufnehmender /weiterführender Schule
• ein ergänzendes Angebot zu Übergangsgestaltung für die zukünftigen Erstklässler
wie auch die abgehenden Viertklässler
• Vermittlung von Beratungsterminen
• Vernetzung
• an der zweimal jährlich stattfinden Stadtbezirkskonferenz wird aktiv teilgenommen
• die Beteiligten der Familiengrundschulzentren (Schulleitung, Schulsozialarbeit, OGS, Koordination) treffen sich einmal pro Jahr
• es finden trägerübergreifende Austauschtreffen statt
Den sieben Standorten steht jeweils eine Fachkraft mit einem Stundenanteil von 10 Stunden pro Woche, die bereits mit dem Schulstandort und den Abläufen vor Ort vertraut ist, für die Aufgabe der Koordination des Familiengrundschulzentrums zur Verfügung. In der Regel handelt es sich um die Leitung oder eine/n Mitarbeiter*in der OGS. Für die kommunale Koordination steht eine Stelle mit 20 Stunden pro Woche zur Verfügung.
Die Angebote des Familiengrundschulzentrums sind in die bestehenden Räumlichkeiten des Standortes integriert. Zusätzliche bauliche Maßnahmen sind im Rahmen der bestehenden Förderung nicht förderfähig.
Die Finanzierung wird für 2023 über das Landesprogramm des Ministeriums für Kinder,
Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) „Kinderstark – NRW schafft Chancen“ für 2023 weiter sichergestellt. Von der Gesamtförderhöhe von 191.978 € stehen für das Handlungsfeld Familiengrundschulzentren 153.000 € zur Verfügung. Bislang erfolgen die Förderzusagen des Landes jeweils kalenderjährlich.