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Beschluss |
Sachverhalt:
Seit Jahren ist das Problem immer wieder in der Bezirksvertretung Thema gewesen. Unseres Wissens ist die Autobahn GmbH für die Reinhaltung verantwortlich. In letzter Zeit hat Entsorgung Herne wohl aus Gründen der Sauberkeit des Stadtbildes diese Aufgabe ohne rechtliche Grundlage übernommen. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes ihrer Mitarbeiter hat Entsorgung Herne diese freiwillige Leistung wohl eingestellt.
1.
Ist der Verwaltung dieser Zustand bekannt?
2.
Welche Maßnahmen könnte die Verwaltung ergreifen, um einen sauberen und gesundheitlich einwandfreien Zustand der genannten und beidseits stark durch Schüler benutzten Stelle zu erreichen?
Antwort:
Die Entsorgung Herne prüft derzeit die arbeitsschutzrechtlichen Voraussetzungen, unter denen Taubenkot unter Brücken weiterhin im Rahmen der normalen Straßen- und Gehwegreinigung vom Bürgersteig entfernt werden kann. Kann die Entsorgung Herne die arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen – ggf. auch durch zusätzliche Schutzmaßnahmen für ihre Mitarbeiter – erfüllen, wird die Entsorgung Herne die Reinigung unter der Brücke wiederaufnehmen.
Eine Abstimmung mit dem Landesbetrieb StraßenNRW als ehemaliger Eigentümer der Brücke Horsthauser Straße hat ergeben, dass die Stadt Herne Taubenschutzmaßnahmen, wie z.B. die Errichtung eines Vogeleinflugschutzes, bei Kostenübernahme und Gewährleistung, dass Brückenunterhaltungsmaßnahmen und Brückenprüfungen weiterhin möglich seien, durchführen könnte. Jede Brücke müsste allerdings im Einzelfall geprüft werden.
Weitere Gespräche diesbezüglich mit dem neuen Baulastträger der Brücke Horsthauser Straße, der Autobahn GmbH, sollen stattfinden.