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Beschluss |
Sachverhalt:
Von Anwohnern der Luisenstraße wurden zahlreiche Beschwerden an uns herangetragen, die sich mit der Situation der Luisenstraße zum jetzigen Zeitpunkt beschäftigen. In zunehmendem Maße wird die Luisenstraße, eine Anliegerstraße, von Autofahrern als Abkürzung und schnellerem Vorankommen gegenüber der Roonstraße, die eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h aufweist, genutzt. Es wird schneller gefahren, um sich einen Vorteil gegenüber der Benutzung der Roonstraße zu verschaffen.
Antwort:
Frage 1: Ist der Verwaltung dieses veränderte Nutzerverhalten bekannt?
Nein. Die Umfahrung dieser 30-km/h-Strecke macht aus Sicht der Verkehrsbehörde keinen Sinn, da man – je nach Fahrtrichtung – entweder an einer Ampel oder einer untergeordneten Straße herauskommt. Zudem liegt die Luisenstraße in einer 30-Zone. Die Verkehrsbehörde hat beide Routen zu verschiedenen Zeiten befahren und keinen Zeitgewinn festgestellt. Dass dennoch vereinzelte Verkehrsteilnehmer die Luisenstraße nutzen, lässt sich seitens der Stadt nicht kontrollieren, da die Überwachung des fließenden Verkehrs ausschließlich der Polizei obliegt.
Frage 2: Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um diese Entwicklung zu verändern?
Die Luisenstraße ist bereits als Anliegerstraße ausgeschildert, was zu o.g. Kontrollzuständigkeit führt. Somit bliebe verkehrlich nur die Möglichkeit verstärkt Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen (siehe Frage 3).
Frage 3: Könnten u.a. Radarkontrollen Abhilfe schaffen?
Ja, die mobile Geschwindigkeitsüberwachung des Fachbereichs 44 wird aufgrund dieser Anfrage verstärkt Kontrollen in der Luisenstraße durchführen.