|
Wortprotokoll Beschluss |
Zum aktuellen Stand der Wohngeldreform 2023 und ihre Auswirkungen für die Stadt Herne berichtet Herr Niedballa (Fachbereich 41) wie folgt:
Wohngeld ist ein finanzieller Zuschuss zu den Wohnkosten für einkommensschwächere Haushalte. Sowohl Mieterinnen und Mieter als auch Eigentümer*innen von selbstgenutztem Wohnraum können Wohngeld bzw. einen sog. Lastenzuschuss erhalten. Die Kosten werden vom Bund und Land NRW jeweils zur Hälfte getragen.
Wohngeld ist als vorgelagerte soziale Sicherungsleistung ein zielgerichtetes Instrument zur Entlastung von Haushalten mit geringen Einkommen bei hohen Wohnkosten. Es wird auf Antrag bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde bewilligt. Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der Höhe der Miete bzw. Belastung und dem Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.
Zum 31.12.2021 wurden vom Landesbetrieb IT für das Land NRW insgesamt 150.410 Wohngeldhaushalte erfasst, davon rund 1.655 im Stadtgebiet Herne. Die Statistik für das Jahr 2022 wurde noch nicht veröffentlicht. (Quelle: www.it.nrw)
Das neue „Wohngeld Plus“ wurde als Bestandteil des sog. Entlastungspakets 3 der Bundesregierung im September 2022 angekündigt. Am 25.11.2022 hat der Bundesrat dieser Gesetzesreform zugestimmt. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 08.12.2022.
Mit dieser bisher größten Reform des Wohngeldrechts können ab 2023 bundesweit 2 Millionen statt bisher 600.000 Haushalte Wohngeld erhalten. Das Wohngeld wird zudem deutlich erhöht – im Schnitt verdoppelt. (Quelle: www.bmwsb.bund.de)
Nach Mitteilung der Bundesregierung bekommen durch die Reform rund 1,4 Mio. Haushalte mit kleinen Einkommen erstmalig oder erneut einen Wohngeldanspruch. Insgesamt werden demnach drei Gruppen von der Wohngelderhöhung profitieren:
Rund 40% der Wohngeldempfängerinnen und -empfänger sind Familien, darunter viele Alleinerziehende. 48% sind Haushalte von Rentnerinnen und Rentnern.
(Quelle: www.bundesregierung.de)
Analog zu dieser bundesweiten Prognose ist auch für Herne mit einer Verdreifachung der Wohngeldhaushalte zu rechnen.
Die Verwaltung hat sich sowohl mit innerorganisatorischen als auch mit personellen Maßnahmen auf die Umsetzung der Gesetzesreform vorbereitet.
Es wurde eine telefonische Servicehotline (16 – 3414) und ein System zur Terminvergabe eingerichtet. Der organisatorische Betrieb wurde in die Bereiche Front- und Back-Office unterteilt. Neue Mitarbeitende wurden eingestellt.
Als dezentrale Ansprechpartner*innen im Stadtgebiet wurden auch die Seniorenberatungsstellen geschult, um Bürgerinnen und Bürger und insbes. Senior*innen bei der Antragstellung zu unterstützen.
In der Bearbeitungspraxis ist bereits ein Anstieg der Anträge und Anruferzahlen erkennbar. Etwa die Hälfte der Anträge geht über das Online-Antragsverfahren des Landes NRW ein. Das rechtliche Instrument der „vorläufigen Bewilligungen“ wird genutzt, weil in NRW derzeit und voraussichtlich noch bis zum 31.03.2023 aus technischen Gründen keine endgültigen Bewilligungen möglich sind.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren nimmt den mündlichen Bericht des Fachbereich Soziales über die Wohngeldreform 2023 und ihre Auswirkungen auf die Stadt Herne zur Kenntnis.