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Auszug - Anfragen der Ausschussmitglieder  

des Ausschusses für Umweltschutz
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 18.01.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Volkshaus Röhlinghausen
Ort: Am Alten Hof 28, 44651 Herne
 
Beschluss


Frau Ausschussmitglied Scholz stellt folgende mündliche Anfragen:

 

  1. Ist, da bereits seit der Sitzung des Umweltausschusses am 19.01.2022 angemahnt, angedacht, noch in diesem Jahr die Kompensationsfläche Kohlelager Steag Kraftwerk 2009 in das Kompensationskataster aufzunehmen?

 

  1. Wann gibt es den endgültigen Umweltbericht der Brachfläche General Blumenthal?

 

  1. Wann wird der Bebauungsplan 257 – Reichsstraße – im Lärmschutzentwicklungsplan sowie GEP und RFNP geändert?

 

  1. Ist noch ein aktueller Luftreinhalteplan für B-Plan 257 angedacht?

 

  1. Warum greift die Stadt Herne hinsichtlich der Luftschadstoffe bzw. Luftqualität nicht auf die bestehenden Geodaten 2022/2023 zurück?

 

Die Verwaltung gibt folgende Antworten zu Protokoll:

 

Zu Frage 1:

Der Fachbereich Stadtgrün beginnt mit der Überarbeitung des Kompensationskatasters. In diesem Zuge werden verschiedene fehlende Flächen nachgetragen. Hierzu gehört acuh die Kompensationsfläche Kohlelager Steag Kraftwerk von 2009 auf General Blumenthal.

 

Zu Frage 2:

Der vorliegende Umweltbericht im Rahmen der 47. Änderung des Regionalen (künftig Gemeinsamen) Flächennutzungsplans wird zu den noch ausstehenden Verfahrensbeschlüssen und Beteiligungsverfahren fortgeschrieben.

Eine konkrete Zeitplanung für den Auslegungsbeschluss und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch besteht gegenwärtig nicht.

 

Zu Frage 3:

Ein Lärmschutzentwicklungsplan ist der Verwaltung nicht bekannt. Der Geltungsbereich des B-Plans 257 – Reichsstraße ist im Grünflächenentwicklungsplan 2021-2025 nicht enthalten. Einer Änderung bedarf es daher nicht. Der Bebauungsplan 257 – Reichsstraße wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt.

Der Flächennutzungsplan ist daher nicht zu ändern, sondern gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB lediglich im Wege der Berichtigung anzupassen. Dies ist im Zuge der Überleitung des RFNP in einen GFNP nach dem Feststellungsbeschluss zum Regionalplan Ruhr vorgesehen.

 

Zu Frage 4:

Nein. Die Luftreinhalteplanung ist in NRW Aufgabe der Bezirksregierungen.

 

Zu Frage 5:

Die Luftqualität wird in Deutschland durch ca. 600 – überwiegend durch die Länder betriebene – Messstationen ermittelt. In Herne ist nach Abbau der Station an der Recklinghauser Straße – keine Messstation mehr vorhanden. Das Umweltbundesamt bietet in einer App „Luftqualität“ auf den Daten der Messstationen basierende Informationen an, die auch für konkrete Adressen abgefragt werden können. Um originäre kleinräumige Daten handelt es sich aber nicht, so dass eine Nutzung für das kleinräumige Monitoring nicht als sinnvoll möglich erscheint.