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Beschluss |
Frau Ausschussmitglied Scholz stellt folgende mündliche Anfragen:
Die Verwaltung gibt folgende Antworten zu Protokoll:
Zu Frage 1:
Der Fachbereich Stadtgrün beginnt mit der Überarbeitung des Kompensationskatasters. In diesem Zuge werden verschiedene fehlende Flächen nachgetragen. Hierzu gehört acuh die Kompensationsfläche Kohlelager Steag Kraftwerk von 2009 auf General Blumenthal.
Zu Frage 2:
Der vorliegende Umweltbericht im Rahmen der 47. Änderung des Regionalen (künftig Gemeinsamen) Flächennutzungsplans wird zu den noch ausstehenden Verfahrensbeschlüssen und Beteiligungsverfahren fortgeschrieben.
Eine konkrete Zeitplanung für den Auslegungsbeschluss und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch besteht gegenwärtig nicht.
Zu Frage 3:
Ein Lärmschutzentwicklungsplan ist der Verwaltung nicht bekannt. Der Geltungsbereich des B-Plans 257 – Reichsstraße ist im Grünflächenentwicklungsplan 2021-2025 nicht enthalten. Einer Änderung bedarf es daher nicht. Der Bebauungsplan 257 – Reichsstraße wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
Der Flächennutzungsplan ist daher nicht zu ändern, sondern gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB lediglich im Wege der Berichtigung anzupassen. Dies ist im Zuge der Überleitung des RFNP in einen GFNP nach dem Feststellungsbeschluss zum Regionalplan Ruhr vorgesehen.
Zu Frage 4:
Nein. Die Luftreinhalteplanung ist in NRW Aufgabe der Bezirksregierungen.
Zu Frage 5:
Die Luftqualität wird in Deutschland durch ca. 600 – überwiegend durch die Länder betriebene – Messstationen ermittelt. In Herne ist nach Abbau der Station an der Recklinghauser Straße – keine Messstation mehr vorhanden. Das Umweltbundesamt bietet in einer App „Luftqualität“ auf den Daten der Messstationen basierende Informationen an, die auch für konkrete Adressen abgefragt werden können. Um originäre kleinräumige Daten handelt es sich aber nicht, so dass eine Nutzung für das kleinräumige Monitoring nicht als sinnvoll möglich erscheint.