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Auszug - Anfrage: Verschmutzung des Nord-Süd-Grabens im Gewerbegebiet Hibernia  

des Ausschusses für Umweltschutz
TOP: Ö 7.3
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 18.01.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Volkshaus Röhlinghausen
Ort: Am Alten Hof 28, 44651 Herne
2023/0026 Anfrage: Verschmutzung des Nord-Süd-Grabens im Gewerbegebiet Hibernia
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:Gerhard Kalus
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Beteiligt:Stadtentwässerung Herne
Bearbeiter/-in: Bensel, Heike   
 
Beschluss
Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Nord-Süd-Graben 1 (743 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Nord-Süd-Graben 2 (707 KB)      


Sachverhalt:

 

Zwei Hundebesitzer, welche regelmäßig im Gewerbegebiet „Hibernia“ unterwegs sind, berichten darüber, dass wiederholt mit Mineralöl belastetes Oberflächenwasser von einem angrenzenden Gewerbebetrieb in den Nord-Süd-Graben eingeleitet wird. Vermutlich verlieren dort abgestellte Baumaschinen Diesel, welcher über die Oberflächen-Entwässerung in den Nord-Süd-Graben gelangt.

 

Der Nord-Süd-Graben verbindet den Hibernia-Zulaufgraben über die Gracht mit dem Schmiedes-bach, der dann in der Emscher mündet. Im Rahmen der Emscher Renaturierung wurde dieses Fließgewässer-System von der Stadtentwässerung Herne – SEH – mit öffentlichen Mitteln angelegt. Diese ökologisch wertvolle Gewässer-Renaturierung wird durch die Einleitung von Mineralöl erheblich beeinträchtigt.

 

Hierzu stellen wir folgende Fragen:

 

  1. Ist das Problem der Verwaltung (Untere Wasserbehörde) und der Stadtentwässerung Herne – SEH – bekannt?
  2. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um diesen Zustand aktuell und für die Zukunft abzustellen?

 

Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ja.

 

Sachstand Abwasserbeseitigung Fa. BRR (Fa. Ausmeier GbR), Lindenallee 17:

 

Mit Bescheid vom 22.11.2007 erteilte die UWB Herne folgende Wasserrechte (vorläufige Befristung: 31.12.2027) für die abwassertechnische Entsorgung der Fa. BRR (nach eigenen Angaben einer der größten Vermieter für Materialumschlag- und Erdbewegungsmaschinen in Deutschland):

 

  • Erlaubnis zur Einleitung von anfallendem Oberflächenwasser in den Schmiedesbach/Nord-Süd-Graben (2 Einleitstellen)
  • Genehmigung zur Einleitung von bei der Fahrzeugwäsche/-reparatur anfallenden Abwassers in die öffentliche Abwasserkanalisation (SEH).

 

Die Erteilung der Wasserrechte erfolgte nach intensiven Abstimmungen der Genehmigungsbehörde mit dem Antragsteller – „betriebliches“ Schmutzwasser und anfallendes Oberflächenwasser (von Dach-, Verkehrs- und Lagerflächen) wird in gesonderten Teilströmen nach Reinigung durch notwendige Abwasserbehandlungsanlagen entsorgt.

 

Die Fa. BRR kommt ihren wasserrechtlichen Verpflichtungen pflichtbewusst nach – Beanstandungen wurden seitens der UWB in der Vergangenheit nicht vermerkt.

 

„Ölunfall“ auf dem Betriebsgelände der Fa. BRR am 08.12.2022

 

Bei einem LKW eines Dienstleistungsunternehmens (für den Transport von Radladern/Bagger) platzte am 08.12.2022 ein mit Öl gefüllter Hydraulikschlauch. Das Fahrzeug stand zu dem Zeitpunkt auf der betrieblichen Wegefläche nahe der Ausfahrt – das in diesem Bereich anfallende Oberflächenwasser wird vor der Einleitung in den Nord-Süd-Graben lediglich durch einen Sedimentationsfilter („Sandfang“) gereinigt.

 

Die BRR-Mitarbeiter streuten die betroffene, ölbelastete Fläche sofort mit Ölbindemitteln ab – bedingt durch „frostige Wetterlage“, so ein Firmenvertreter, wurde das Bindemittel erst nach zeitlicher Verzögerung wieder aufgenommen und entsorgt. Es ist davon auszugehen, dass geringe Ölmengen über die betriebliche Abwasserkanalisation dem Nord-Süd-Graben zugeleitet wurden.

 

Nach Kenntnisnahme des Vorfalls und Rücksprache mit der SEH führte die UWB/FB 51 drei Ortstermine (21.12.2022, 22.12.2022 und 02.01.2023) bei der Fa. BRR durch (Gespräche mit der Geschäftsführung, Kontrolle der betrieblichen Abwasseranlage und Inaugenscheinnahme des Gewässers). Nach hiesiger Einschätzung geht keine Gefahr vom Betriebsgrundstück der Fa. BRR für das Gewässer bzw. für die öffentliche SEH-Kanalisation aus.

 

Zu Frage 2:

Unfälle, wie der oben beschriebene, sind ärgerlich, aber unvermeidbar. Die Geschäftsleitung hat zugesagt, zukünftig bei etwaigen ähnlichen Ereignissen das ausgestreute Ölbindemittel sofort wieder aufzunehmen und die UWB über den Unfall zu informieren.