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Beschluss |
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Nord-Süd-Graben 1 (743 KB) | |||
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2 | öffentlich | Nord-Süd-Graben 2 (707 KB) |
Sachverhalt:
Zwei Hundebesitzer, welche regelmäßig im Gewerbegebiet „Hibernia“ unterwegs sind, berichten darüber, dass wiederholt mit Mineralöl belastetes Oberflächenwasser von einem angrenzenden Gewerbebetrieb in den Nord-Süd-Graben eingeleitet wird. Vermutlich verlieren dort abgestellte Baumaschinen Diesel, welcher über die Oberflächen-Entwässerung in den Nord-Süd-Graben gelangt.
Der Nord-Süd-Graben verbindet den Hibernia-Zulaufgraben über die Gracht mit dem Schmiedes-bach, der dann in der Emscher mündet. Im Rahmen der Emscher Renaturierung wurde dieses Fließgewässer-System von der Stadtentwässerung Herne – SEH – mit öffentlichen Mitteln angelegt. Diese ökologisch wertvolle Gewässer-Renaturierung wird durch die Einleitung von Mineralöl erheblich beeinträchtigt.
Hierzu stellen wir folgende Fragen:
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1:
Ja.
Sachstand Abwasserbeseitigung Fa. BRR (Fa. Ausmeier GbR), Lindenallee 17:
Mit Bescheid vom 22.11.2007 erteilte die UWB Herne folgende Wasserrechte (vorläufige Befristung: 31.12.2027) für die abwassertechnische Entsorgung der Fa. BRR (nach eigenen Angaben einer der größten Vermieter für Materialumschlag- und Erdbewegungsmaschinen in Deutschland):
Die Erteilung der Wasserrechte erfolgte nach intensiven Abstimmungen der Genehmigungsbehörde mit dem Antragsteller – „betriebliches“ Schmutzwasser und anfallendes Oberflächenwasser (von Dach-, Verkehrs- und Lagerflächen) wird in gesonderten Teilströmen nach Reinigung durch notwendige Abwasserbehandlungsanlagen entsorgt.
Die Fa. BRR kommt ihren wasserrechtlichen Verpflichtungen pflichtbewusst nach – Beanstandungen wurden seitens der UWB in der Vergangenheit nicht vermerkt.
„Ölunfall“ auf dem Betriebsgelände der Fa. BRR am 08.12.2022
Bei einem LKW eines Dienstleistungsunternehmens (für den Transport von Radladern/Bagger) platzte am 08.12.2022 ein mit Öl gefüllter Hydraulikschlauch. Das Fahrzeug stand zu dem Zeitpunkt auf der betrieblichen Wegefläche nahe der Ausfahrt – das in diesem Bereich anfallende Oberflächenwasser wird vor der Einleitung in den Nord-Süd-Graben lediglich durch einen Sedimentationsfilter („Sandfang“) gereinigt.
Die BRR-Mitarbeiter streuten die betroffene, ölbelastete Fläche sofort mit Ölbindemitteln ab – bedingt durch „frostige Wetterlage“, so ein Firmenvertreter, wurde das Bindemittel erst nach zeitlicher Verzögerung wieder aufgenommen und entsorgt. Es ist davon auszugehen, dass geringe Ölmengen über die betriebliche Abwasserkanalisation dem Nord-Süd-Graben zugeleitet wurden.
Nach Kenntnisnahme des Vorfalls und Rücksprache mit der SEH führte die UWB/FB 51 drei Ortstermine (21.12.2022, 22.12.2022 und 02.01.2023) bei der Fa. BRR durch (Gespräche mit der Geschäftsführung, Kontrolle der betrieblichen Abwasseranlage und Inaugenscheinnahme des Gewässers). Nach hiesiger Einschätzung geht keine Gefahr vom Betriebsgrundstück der Fa. BRR für das Gewässer bzw. für die öffentliche SEH-Kanalisation aus.
Zu Frage 2:
Unfälle, wie der oben beschriebene, sind ärgerlich, aber unvermeidbar. Die Geschäftsleitung hat zugesagt, zukünftig bei etwaigen ähnlichen Ereignissen das ausgestreute Ölbindemittel sofort wieder aufzunehmen und die UWB über den Unfall zu informieren.