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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfragen der Ausschussmitglieder  

des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 05.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:06 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal der Akademie Mont Cenis
Ort:
 
Beschluss


  • Für die CDU-Fraktion stellt Frau StV Szelag die folgende Anfrage und bittet um Beantwortung mit der Niederschrift oder in der kommenden Ausschusssitzung im Januar 2023:

 

„In der letzten Sitzung des Beirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen stellte Herr Garske vom Sozialwerk St. Georg gGmbH die neue Trägerschaft der EUTB Herne vor. Neben der inhaltlichen Darstellung des Konzeptes wurde auch die Problematik dargestellt, passendes Personal sowie Räumlichkeiten für diesen Neustart einer so wichtigen neutralen Anlaufstelle für Fragen zu finden.

 

Der jetzige Standort der EUTB soll zukünftig nicht weiter angemietet werden, da diese Räumlichkeiten aus Sicht des neuen Trägers nicht die passenden Voraussetzungen erfüllen. Gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass noch keine neue barrierefreie Immobilie gefunden wurde, die als neuer Standort für die EUTB dienen könnte. Für die finale personelle Besetzung der Beratungsstellen laufen derzeit Bewerbungsverfahren (Stand zum 3.November 2022).

 

Frage:

 

Ist dies noch immer der aktuelle Stand oder haben sich schon Fortschritte ergeben in Bezug auf

 

  1. die Frage nach den Räumlichkeiten
  2. die Personalgestellung
  3. den Starttermin für die Beratungsgespräche (Planung bisher zum 01.01.2023)

 

Die Anfrage wird im Nachgang der Sitzung vom Fachbereich Soziales wie folgt beantwortet:

 

 zu 1) Räumlichkeiten

 

Für die neue EUT-Beratungsstelle Gelsenkirchen-Herne wurden insg. zwei Beratungsstandorte bewilligt. Für den Standort Gelsenkirchen konnte sich das Sozialwerk St. Georg gGmbH mit dem Vermieter über die Anmietung der bisherigen Räumlichkeiten (Wiehagen 8-10, Gelsenkirchen) einigen.

Die bisherigen Räumlichkeiten in Herne (angemietet vom bisherigen Träger LAG) sind aufgrund der geringen barrierefreien Nutzbarkeit eher ungeeignet (kein barrierefreies WC). Trotz verschiedener Bemühungen konnte das Sozialwerk St. Georg gGmbH bisher für den Standort Herne noch keine neuen Räumlichkeiten anmieten, die uneingeschränkt für Ratsuchende und die Berater*innen nutzbar sind. Nach Angaben des Sozialwerk St. Georg gGmbH war der bisherige Vermieter nicht in der Lage, die Räumlichkeiten vorübergehend für diesen Zweck zur Verfügung zu stellen. Das Sozialwerk St. Georg gGmbH geht davon aus, dass es die Auflage zur Bewilligung (Anmietung Beratungsstandort Herne im 1. Quartal 2023) erfüllen kann. Ungeachtet dessen, arbeitet man intensiv daran, mind. 1x pro Woche ab Anfang Januar eine offene Sprechstunde in Herne zu ermöglichen.

 

zu 2) Personalgestellung

 

Bis zum heutigen Tag sind 1,8 VZ Stellen für das Gesamtberatungsangebot Gelsenkirchen-Herne ab dem 01.01.2023 besetzt. Für die Besetzung des offenen Stellenanteils i. H. v. 0,84 VZ konnte das Bewerbungsverfahren noch nicht abgeschlossen werden. Ungeachtet dessen wird das Beratungsangebot in Gelsenkirchen-Herne durch das Gesamtteam Gelsenkirchen-Herne mit seiner gegenseitigen Vertretung sichergestellt.

 

zu 3) Starttermin für die Beratungsgespräche

 

Schon heute können Bürger*innen aus Herne u. a. von der EUTB Gelsenkirchen beraten werden. Die derzeitigen Fallzahlen belegen, dass dies von Ratsuchenden auch in Anspruch genommen wird.

 

Ab dem 01.01.2023 steht die neue EUTB Gelsenkirchen-Herne dann in Verantwortung des Sozialwerks St. Georg. Zur Umsetzung wurde u. a. eine zentrale Telefonnummer (0209 7004-575) geschaltet. Eine gesonderte Telefonnummer für den künftigen Beratungsstandort Herne ist damit nicht erforderlich. Mittels kostenfreier Weiterleitung sind die Berater*innen ab dem 01.01.2023 werktags zwischen 8:30 Uhr und 16:30 Uhr (geplant) direkt erreichbar und es können Beratungstermine (aufsuchend auch in Herne, telefonisch, digital oder am Beratungsstandort Gelsenkirchen) vereinbart werden. Das Sozialwerk St. Georg gGmbH wird umgehend die Öffentlichkeit informieren, sobald der Übergangsstandort für die offene Sprechstunde bzw. der neue Beratungsstandort in Herne bekannt ist.

 

 

  • Für die GRÜNE FRAKTION stellt Herr StV Lichau die folgende Anfrage und bittet um Beantwortung mit der Niederschrift oder in der kommenden Ausschusssitzung im Januar 2023:

 

Die WAZ meldete vor wenigen Tagen mit Bezug auf Daten des Landesamtes für Statistik (IT.NRW), dass in Herne im Vergleich zu anderen Städten NRW´s die meisten Corona-Toten an den Todesfällen insgesamt zu verzeichnen sind. Die Abweichung der genannten Quoten von 8,1% für Herne im Vergleich zu z.B. 5,6% im Ruhrgebietsschnitt ist erklärungsbedürftig.

 

Demografische Unterschiede scheiden als Erklärung sicher aus; dafür ist die Spanne zwischen den Quoten viel zu groß. Auch eine sorgfältigere Ermittlung der Todesursache im Vergleich zu anderen Städten ist wenig überzeugend. Im Umkehrschluss müsste unterstellt werden, dass die Zahl der Corona-Toten bundesweit sehr viel höher liegen müsste.

 

Hierzu stellen wir folgende Fragen:

 

  1. Wie erklärt sich die Verwaltung die deutlich vom Landes- oder Ruhrgebietsdurchschnitt abweichenden Todeszahlen?
  2. Ist das RKI von dieser statistischen Abweichung unterrichtet und hat sich das RKI mit dieser Abweichung befasst?

 

Diese Anfrage wird im Nachgang der Sitzung vom Fachbereich Gesundheit wie folgt beantwortet:

 

Insgesamt sind im Jahr 2021 in Herne 2365 Menschen verstorben. Im Vergleich zum Jahr 2020 sind damit 54 Menschen mehr verstorben, was einem Anstieg von 2,3% entspricht.

Innerhalb von NRW lag die Zahl der Verstorbenen 2021 um 2,7% höher als 2020.

Es ist damit festzuhalten, dass es in Herne im Jahr 2021 im Vergleich zum Jahr 2020 zu einem geringeren Anstieg der Sterbefälle gekommen ist als im Landesvergleich.

Für die Jahre 2020 und 2021 hat der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) - das Statistische Landesamt - die Zahl der an Covid-19-Infektionen Gestorbenen gesondert ausgewiesen. Die veröffentlichen Daten entstammen der Todesursachenstatistik.

 

Das Statistische Landesamt weist selbst darauf hin, dass die Zuordnung der Todesursachen auf den Angaben der den Tod bescheinigenden Ärztinnen und Ärzte in den ausgestellten Todesbescheinigungen basiert. In die Statistik eingeflossen sind Sterbefälle, bei denen Covid-19 die Todesursache oder eine Begleiterkrankung war. Es sind auch solche Fälle enthalten, bei denen aus der Todesbescheinigung nicht klar ersichtlich war, ob das Virus durch einen Labortest nachgewiesen oder die Covid-19-Infektion lediglich auf Verdacht dort vermerkt wurde.

 

Ausweislich der Daten des Statistischen Landesamtes sind im Jahr 2021 in Herne 191 Menschen an Covid-19 verstorben. Das entspricht einem Anteil von 8,1% bezogen auf die Gesamtzahl der 2021 in Herne Verstorbenen. Innerhalb von NRW lag der Anteil der 2021 an Covid-19 Verstorbenen bei 5,6%.

 

Die Höhe des Anteils der an Covid-19 Verstorbenen erscheint für sich betrachtet besorgniserregend. Allerdings kann diese Zahl nur richtig bewertet werden, wenn sie nicht isoliert, sondern im Gesamtkontext betrachtet wird.

Wie bereits ausgeführt, ist die Gesamtzahl der in Herne Verstorbenen im Jahr 2021 um 2,3% im Vergleich zu 2020 angestiegen. Dieser Wert liegt unterhalb des Vergleichswertes des Landes NRW.

 

Die Diskrepanz zwischen dem eher unterdurchschnittlichen Anstieg der Gesamtsterbefälle und dem überdurchschnittlichen Anteil der an Covid-12 Verstorbenen kann ohne unmittelbare Einsichtnahme in die zugrundeliegenden Daten nicht eindeutig geklärt werden. Es scheint wenig wahrscheinlich, dass hierfür ein monokausales Geschehen als Ursache in Betracht kommt; vielmehr ist eher ein Zusammenwirken unterschiedlicher Aspekte zu vermuten.

Dass die Diagnose Covid-19 in einem vergleichsweise hohen Teil der Todesbescheinigungen aufgeführt wurde, kann beispielsweise durch die große Zahl der durchgeführten Testungen in Herne mitgegründet sein, wodurch viele asymptomatisch Infizierte identifiziert werden konnten, die ansonsten ggf. unentdeckt geblieben wären.

 

Ob und in welchem Umfang der vom RKI dargelegte Zusammenhang zwischen Covid-19-Sterblichkeit und Regionen mit stärkerer Ausprägung ungünstiger sozioökonomischer Indikatoren wie Bildung, Beschäftigung und Einkommen auch auf Herne zutrifft, kann anhand der vorliegenden Datengrundlage nicht näher verifiziert werden. Da aber die Gesamtzahl der Sterbefälle 2021 nicht überproportional angestiegen ist, kann dieser Aspekt für sich betrachtet zumindest nicht von durchgreifender Relevanz sein.

 

Anfang Dezember hat der FB 43 das Statistische Landesamt kontaktiert und darum gebeten, weitergehende Einblicke in die Datengrundlage zu ermöglichen. Dieses wurde uns im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen zugesichert, wird aber aufgrund hoher krankheitsbedingter Personalausfälle bei IT.NRW nicht kurzfristig möglich sein. Sollten sich nach Vorlage des Datenmaterials für die Gesundheit der Stadt Herne relevante Aspekte herausstellen, wird der FB 43 den Ausschuss hierüber informieren.

Ein Austausch zu den Daten erfolgte zwischen dem FB 43 und dem Landeszentrum für Gesundheit (LZG.NRW) bereits vor der Veröffentlichung der Daten in der Presse. Eine eindeutige Ursachenzuschreibung konnte auch von dort aus nicht erfolgen.