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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Sachstand Lärmbelästigung durch die Firma Bilfinger an der Herzogstraße / Ecke Mühlenstraße  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 29.2
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 29.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2022/1136 Anfrage: Sachstand Lärmbelästigung durch die Firma Bilfinger an der Herzogstraße / Ecke Mühlenstraße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:SVO Wind, Lars
Federführend:Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister Bearbeiter/-in: Hartmann, Nils
 
Beschluss


Sachverhalt:
 

In der Ratssitzung am 03.05.2022 stellte ich eine Anfrage zum oben benannten Thema. Der Fachbereich Bauordnung kündigte daraufhin umfangreiche Recherchen und weitere Ortsbesichtigungen an.

Nachdem nun mehr als sechs Monate vergangen sind und sich einige Anwohnerinnen und Anwohner weiterhin beschweren, wollte ich mich nach dem aktuellen Stand der Recherchen erkundigen.

 

In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

 

1 )

Wie ist der aktuelle Stand der Recherchen? Gibt es bereits Ergebnisse? Wenn ja, wie sehen diese aus?

 

2 )

Wie viele Ortsbesichtigungen wurden seit der Beantwortung der letzten Anfrage durchgeführt?

Wann fanden diese statt und wer hat daran alles teilgenommen?

 

3) Im Zuge der Anfrage sollte auch die Zufahrtssituation durch die Bauordnung überprüft werden.

Wie lautet das Ergebnis der Überprüfung?

 

 

Herr Stadtrat Friedrichs beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 Der Mieter (Fa. Bilfinger) wurde vom Eigentümer (Thelengruppe) durch mietvertragliche Regelungen dazu angehalten, die gesetzl. vorgeschriebenen Ruhezeiten einzuhalten (Schreiben Thelengruppe vom 24.08.2022)

 

 Vier Bauanträge zur Legalisierung der Nutzung „Gerüstbau“ in vier einzelnen Hallenbereichen des Gesamtkomplexes der ehemaligen GEA-Hallen, Eingang bei der Bauordnung 06.09.2022, ist in Bearbeitung.

 

Zu Frage 2:

In Verbindung mit der letzten Anfrage vom 15.04.2022 wurden am 26.04.2022 durch einen Baukontrolleur des FB 54 und am 03.05.2022 durch einen Mitarbeiter der technischen Abteilung des FB 54 Ortsbesichtigungen durchgeführt. In der Bearbeitungsphase des Bauantrages erfolgen weitere Ortsbesichtigungen durch den Sachbearbeiter des Bauantrages.

 

Zu Frage 3:

Die Zufahrtssituation wird im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens unter Beteiligung weiterer Fachbereiche des Stadt Herne geprüft. Das Ergebnis steht noch aus.