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Auszug - Anfrage: Billigkeitsleistungen  

des Ausschusses für Umweltschutz
TOP: Ö 13.1
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 16.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:33 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2022/1085 Anfrage: Billigkeitsleistungen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:Gerhard Kalus
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Bensel, Heike
 
Beschluss


Sachverhalt:

 

Die Billigkeitsrichtlinie zur Förderung kommunaler Klimaschutzmaßnahmen wird voraussichtlich für 2023 neu aufgelegt; Details sollen kurzfristig bekanntgegeben werden. Die Antragsfristen könnten laut letzten Aussagen der Landesregierung jedoch recht knapp bemessen sein; es wurden der 30.11.2022 genannt für die Anmeldung der Maßnahmen und der 30.06.2023 für die Abrechnung. Nicht beantragte und verausgabte Fördermittel verfallen. Daher sollte die Stadt Herne vorbereitet sein.

 

Auf Herne entfielen in diesem Jahr knapp 180.000 Euro; in 2023 ist dieser Betrag wohl mindestens abrufbar. Möglich sind vielfältige Maßnahmen im Klimaschutzbereich, die bis zu 100% gefördert werden.

 

Hierzu stellen wir folgende Fragen:

 

  1. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung im Rahmen der Billigkeitsrichtlinie (teil)finanzieren zu lassen?
  2. Kann die Verwaltung diese Maßnahmen auch kurzfristig zur Förderung anmelden?
  3. Wie sind die bisherigen Erfahrungen mit der Billigkeitsrichtlinie in Bezug auf die Mittelausschöpfung und die gesamte Abwicklung der Förderung?

 

Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu Frage 1 und 2:

Die Verwaltung hat für die Neuauflegung der Billigkeitsrichtlinie für 2023 am 21.10.2022 einen Antrag auf Gewährung von Kompensationsleistungen für kommunale Klimaschutzinvestitionen an die Bezirksregierung Arnsberg verschickt. Dieser wurde bereits bewilligt.

 

Die vollständige Förderung von 179.419,15 Euro für 2023 fließt in das Projekt "Energetische Fenstererneuerung sowie sommerlicher Wärmeschutz durch außenliegende Verschattungsanlagen im zweiten Bauabschnitt am Standort der Förderschule Erich-Kästner" und ergänzt somit die Maßnahme des Fachbereiches 26/4 aus dem ersten Antrag der Billigkeitsrichtlinie.

 

Die Maßnahme wurde ausgewählt, da sie ein enormes CO2- Einsparpotential bietet und die Schule bereits saniert wird; somit kann eine kurzfristige Umsetzung bis Ende 2023 gewährleitet werden. Auf Grund der kurzen Zeitschienen wurde diesmal von einer Beteiligung aller Fachbereiche abgesehen, damit keine Gelder verstreichen.

 

Zu Frage 3:

Die Abwicklung der Fördermittel ist sehr einfach aufgebaut, der Bewilligungsbescheid kommt bereits wenige Tage nach Antragsstellung, das Anmeldeformular umfasst ebenfalls sehr wenige Seiten und weist keine bürokratischen Hürden auf. Da einige der für 2022 angemeldeten Projekte auf Grund von Lieferengpässen inklusive Rechnungseingang zeitlich knapp bis zum 31.12.2022 zu bewerkstelligt sind, wurden alle Projekte bis zum 31. März 2023 verlängert. Laut Rückmeldungen der anderen Fachbereiche können alle Termine eingehalten werden.