Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Sachstandsbericht ZDE  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne
TOP: Ö 4
Gremium: Bezirksvertretung Wanne Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 03.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:26 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gesamtschule Wanne, Stöckstr.
Ort:
2022/1066 Anfrage: Sachstandsbericht ZDE
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Oehler, Hans-Jürgern
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Frommenkord, Denise
 
Beschluss


In der Umweltausschuss-Sitzung vom 17.11.2021 wurde die Verwaltung aufgefordert in den politischen Gremien der Stadt Herne regelmäßig über den Sachstand aktuell zu berichten.

 

Gleichzeitig bitten wir um die Beantwortung folgender Frage:

 

Die in der Umweltausschuss-Sitzung vom 25.05.2022 genannten vier zeichnerisch gesicherten erwähnten Deponiestandorte beziehen sich auf welche Deponieklassen?

 

 

Sachstand:

 

1.)    Antrag zum Betrieb einer Versuchsanlage, für die Behandlung von Fremdsickerwasser der SAD Hünxe-Schermbeck

 

Mit Bescheid vom 07.06.2022 hat die Bezirksregierung Münster (BR) eine Anzeige der AGR, zum Betrieb einer Versuchsanlage, für die Behandlung von Fremdsickerwasser der SAD Hünxe-Schermbeck, bewilligt.

Die Mitbehandlung von Fremdsickerwasser, in der Sickerwasserbehandlungsanlage der ZDE, wurde grundsätzlich mit der Plangenehmigung vom 19.11.1998 zugelassen. Durch Bescheid der BR vom 05.01.2012 wurde erstmals die Mitbehandlung von schwermetallhaltigem Sickerwasser, aus der SAD Hünxe-Schermbeck erlaubt.

In der Anlage soll in einem mobilen Container eine Versuchsanlage entstehen, welche die alternative Erprobung eines Behandlungsverfahrens zur derzeitigen Schwermetallfällung und gleichzeitige Prüfung der vorgegebenen rechtlichen Parameter testet. Die Versuchsdauer soll 6 Monate, ab Inbetriebnahme beatragen. Das gereinigte Abwasser wird zur weiteren Behandlung der Sickerwasserbehandlungsanlage zugeführt. Die Entsorgung des an­fallenden Konzentrats erfolgt im RZR Herten.

 

Die Anzeige wurde von der BR geprüft und unter Beachtung der folgenden Gesichtspunkte genehmigt:

-          Behandlung von schwermetallhaltigem Abwasser in der Sickerwasser­behandlungsanlage der ZDE ist bereits zugelassen

-          Eine Änderung der bestehenden Indirekteinleitungserlaubnis ist nicht notwendig

-          Zusätzliche Lärm- und Staubimmissionen, im Bereich der nächstgelegenen Wohnbebauung (Wohngebiet „Unser Fritz“ in Herne), sind nicht zu erwarten

-          Sich gegenüber der bisherigen Genehmigungslage keine Veränderungen für die Mitarbeiter, oder der Bevölkerung vor Ort ergeben

-          Nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt sind ebenfalls nicht zu erwarten

 

 

2.)    Anzeige zur Änderung des Sichtschutzes an der Umfahrungsstraße des DK-I – Bereiches, sowie Nordbereiches

 

Weiterhin hat die BR mit Bescheid vom 27.06.2022 eine Änderung des Sichtschutzes, entlang des geplanten Deponieklasse-I (DK) Bereiches genehmigt.

Mit Planfeststellungsbeschluss vom 15.09.2021 zur Erweiterung und Erhöhung der ZDE, wurde als Element des Sicht- und Lärmschutzes die Errichtung einer Gabionenwand zugelassen.  Es soll nun eine Zaunanlage anstatt einer Gabionenwand errichtet werden. Der Austausch erfolgt überwiegend aus statischen Gründen.

Die Stadt Herne wurde im Rahmen Verfahrens angehört und hatte keine Bedenken gegen das Vorhaben. Ebenfalls wurde die Stadt Gelsenkirchen angehört. Hier wurde angeregt, dass die einzelnen Zaunelemente mit schnellwachsenden Kletterpflanzen begrünt werden sollten. Diese Änderung wurde in den jeweiligen Plänen vermerkt und ebenfalls zugestimmt.

 

Das Prüfergebnis der BR wurde unter Betrachtung der folgenden Aspekte erstellt:

-          Die Immissionssituation für die Anwohner der Eichenkampsiedlung (Wohngebiet Gelsenkirchen), gegenüber der planfestgestellten Situation ändert sich nicht

-          Die Änderung wirkt sich nicht auf den ermittelten Kompensationsbedarf hinsichtlich des Landschaftsbildes aus

-          Es ergeben sich gegenüber der bisherigen Genehmigungslage keine Veränderungen für die Umwelt, Mitarbeiter, oder der Bevölkerung vor Ort

 

 

3.)    Weitere technische Änderungen

 

Abschließend wurden durch die BR mit Bescheiden vom 29.08.2022 und 30.08.2022 neue technische Anpassungen geregelt.

 

a.)    Es wurde eine Neueinstufung eines Kohlenwasserstoff-Converters (CHC) vorgenommen. Diese Regelung erging auf Grundlage des § 17 BImSChG. Der CHC dient der schadlosen Verbrennung von nicht energetisch nutzbaren Schwachgasen. Da bei der Verbrennung dieser Gase zukünftig keine Stromerzeugung mehr stattfindet, musste hier eine Neueinstufung des CHC stattfinden und die Anpassung verschiedener Inhalte der bisherigen Genehmigung erfolgen.

 

b.)    Eine Festlegung von drei neuen Grundwassermessstellen ist erfolgt. Diese dienen einer weiterhin umfassenden Grundwasserüberwachung. Im Zusammenhang mit der Erweiterung und Erhöhung der ZDE, wurde eine Vervollständigung der Dichtwand im Norden der ZDE beschlossen. Nun wurde erkennbar, dass mehrere Grundwassermessstellen sich innerhalb des Dichtwandtroges befinden und somit nicht mehr zur Überwachung geeignet sind. Daher mussten neue Messstellen eingerichtet werden.

 

 

Antwort auf Frage:

 

Die hier genannten 3 Berghalden und ein weiterer Deponiestandort werden z. Zt. noch nicht für die Abfallentsorgung genutzt. Da die Nutzung für den Deponiebetrieb ein abfallrechtliches Planfeststellungsverfahren voraussetzt, in dem die Details des Deponiebetriebes festgelegt werden, welche auch die Zuordnung der Deponieklasse betreffen, kann noch keine Aussage zu der Frage getroffen werden. Die Deponieklassen wurden noch nicht bestimmt.