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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Lärmbelästigung durch Bahnverkehr an der Ulmenstraße/Eickeler Bruch  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 10
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 20.10.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
2022/1010 Anfrage: Lärmbelästigung durch Bahnverkehr an der Ulmenstraße/Eickeler Bruch
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Hoppe, Jascha
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Hartmann, Nils
 
Beschluss


Sachverhalt:

 

In Bürgergesprächen wurde unserer Fraktion vor kurzer Zeit eine Lärmbelastung an der Ecke Ulmenstraße/Eickeler Bruch geschildert. Entlang der Ulmenstraße verläuft eine zum Wanne-Eickel Hauptbahnhof führende Bahnstrecke, welche scheinbar zu folgender Problematik führt:

 

Die Anwohner berichten, dass es durch das starke Abbremsen von Zügen zu erheblichen Lärmbelastungen kommt – sowohl tagsüber als auch nachts. Die Anwohner vermuten, dass als Grund für das verstärkte Abbremsen eine dortige Baustelle oder die Einfahrt in den Hauptbahnhof zu Grunde liegt. Eine Schallschutzmauer vor Ort ist nicht vorhanden.

 

Wir bitten die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

 

1. Wie ist die Einschätzung der Stadt zur Lärmbelastung?

2. Wie schätzt die Stadt die Dauer der dortigen Baustelle ein?

3. Wie positioniert sich die Bahn zu der beschriebenen Lärmbelastung?

4. Gibt es Möglichkeiten Maßnahmen zum Lärmschutz zu ergreifen?

 

 

Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Der Verwaltung liegen bis dato weder Informationen zu einer Baustelle noch Beschwerden über Lärmbelastung an der Bahnstrecke entlang der Ulmenstraße vor.

 

Zu Frage 2:

s. Frage 1

 

Zu Frage 3:

Zur Klärung der Sachlage hat die Verwaltung Kontakt zur DB aufgenommen. Bisher liegt der Verwaltung noch keine Stellungnahme seitens der DB vor.

 

Zu Frage 4:

Aufgrund der Zuständigkeitsregelung für Baumaßnahmen im Schienennetz der Deutschen Bahn, ist der Verwaltung keine belastbare Aussage zu Dauer, Auswirkungen und evtl. Schutzmaßnahmen möglich.