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Beschluss |
Sachverhalt:
Wie aus der örtlichen Presse zu entnehmen war, hat die BI Hallenbad-Eickel erneut die erforderlichen Unterschriften für ein zweites Bürgerbegehren in ausreichender Höhe gesammelt. Vorbehaltlich der Prüfung der gesammelten Unterschriften ist ein Bürgerentscheid zumindest nicht unwahrscheinlich.
In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
1 ) Wie hoch schätzt die Verwaltung die Kosten für einen Bürgerentscheid in Herne ?
2 ) Wie viele Wahllokale würde es bei einem Bürgerentscheid geben?
3 ) Wird es die Möglichkeit einer Briefwahl geben?
4) Wie viele Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden für den Bürgerentscheid benötigt?
Es wird aktuell mit Kosten in Höhe von 360.000,00 Euro gerechnet – für Papier, Druck, Material, Briefwahlunterlagen, Porto, Wahlhelferentschädigungen und rd. 100.000,00 € Personalkosten.
Gemäß der „Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden gemäß § 26 GO NRW“ (Bürgerentscheidordnung) werden mindestens 54 Abstimmungsbezirke und dementsprechend mindestens 54 Wahlräume eingerichtet.
Die Einteilung des Stadtgebietes in Abstimmungsbezirke obliegt dem Oberbürgermeister.
Ja; die Stimmabgabe per Brief ist in der Bürgerentscheidordnung festgelegt worden.
Es werden mindestens 620 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt.