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Beschluss |
Sachverhalt:
Die Stadt Herne, insbesondere das Gesundheitsamt hat seit dem Beginn der Corona-Pandemie unzählige Daten über die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt gesammelt. Dies war rechtlich durch das geltende Infektionsschutzgesetzt abgesichert. Der Schutz, der teilweise auch sehr persönlichen Daten der Bürgerinnen und Bürger muss auch während dieser Ausnahmesituation und auch bei hoher Auslastung des Gesundheitsamtes gewährleistet sein. Außerdem haben die Bürgerinnen und Bürger das Recht zu erfahren wie mit Ihrem persönlichen Daten umgegangen wird.
In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
1 ) Wie und wo werden die Daten gespeichert?
2 ) Wie lange bleiben die Daten gespeichert?
3 ) Wurden Daten an Dritte weitergegeben? Wenn ja, an wen?
4 ) Wo und wie können sich Bürger informieren, welche Daten von Ihnen im Zusammenhang mit Corona gespeichert wurden?
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:
1. Wie und wo werden die Daten gespeichert?
Von Beginn der Coronapandemie im Februar 2020 bis zum 31.01.2021 wurden die im Rahmen der Pflichtaufgaben gem. Infektionsschutzgesetz zur Pandemiebekämpfung erhobenen Daten der betroffenen Bürgerinnen und Bürger in Papierform gespeichert. In der 2. Jahreshälfte 2020 wurde für die Corona-Sachbearbeitung die Fachsoftware SORMAS eingeführt. Nachdem der Prozess der Softwareeinführung erfolgreich abgeschlossen war, konnte auf die zusätzliche Speicherung der Daten in Papierform verzichtet werden. Seitdem werden die Daten ausschließlich digital im Rechenzentrum der Stadt Herne gespeichert. Die Einführung der Fachanwendung SORMAS erfolgte unter Beteiligung der Datenschutzbeauftragten der Stadt Herne.
2. Wie lange bleiben die Daten gespeichert?
Die Datenspeicherung erfolgt in Orientierung an die Aufbewahrungsfristen von Patientenunterlagen gemäß der Musterberufsordnung für Ärztinnen und Ärzte und § 630f BGB für die Dauer von 10 Jahren.
3. Wurden Daten an Dritte weitergegeben? Wenn ja, an wen?
Im Rahmen der durch das Infektionsschutzgesetz vorgeschriebenen Melde- und Übermittlungstatbestände werden Daten an das Landeszentrum für Gesundheit oder an andere Gesundheitsämter weitergeleitet, sofern deren Zuständigkeit gegeben ist. In Einzelfällen erfolgten Anfragen durch Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen) im Rahmen von Berufskrankheitenanerkennungsverfahren. Die Datenübermittlung ist in diesen Fällen an das Einverständnis der Versicherten gebunden.
4. Wo und wie können sich Bürger informieren, welche Daten von Ihnen im Zusammenhang mit Corona gespeichert wurden?
Nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist jede Bürgerin und jeder Bürger befugt, Einsicht in die bei der Behörde zu einer Person gespeicherten Daten zu nehmen. Entsprechende Anfragen können an den Fachbereich Gesundheit gerichtet werden.