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Beschluss |
Sachverhalt:
Die Überwachung öffentlicher Orte bzw. Plätze durch Kameras greift tief in die Persönlichkeitsrechte von Bürgerinnen und Bürgern ein. Auch aus Sicht des Datenschutzes ist die Beobachtung öffentlicher Bereiche problematisch. Aus gutem Grund ist diese an viele Aspekte geknüpft. Dazu zählt unter anderem die Zweckbindung, sodass Videokameras mit einem konkreten Ziel installiert werden oder die Datensparsamkeit, damit nicht mehr Daten aufgezeichnet werden, als zur Erfüllung des Ziels notwendig sind. Die Stadt Herne trägt dabei eine besondere Verantwortung. Ich bitte bei der Beantwortung der Fragen auch städtische Töchter (z. B. die HCR) einzubeziehen, falls diese öffentliche Plätze überwachen sollten.
In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
2. Wo und wie lange werden die Aufzeichnungen gespeichert?
3. Sind neue Standorte für Videoüberwachung in Planung? Wenn ja, wo sollen
diese installiert werden?
Der Einsatz von Videotechnik für die Gefahrenabwehr und zur Kriminalitätsbekämpfung
richtet sich nach dem Landespolizei- bzw. Ordnungsbehördengesetz.
Die Umsetzung einer solchen Überwachung des öffentlichen Raums würde faktisch
ausschließlich durch die Polizei erfolgen. Eine dementsprechend dauerhaft im öffentlichen
Raum installierte Videoüberwachung gibt es in Herne nicht. Dies ist auch für die Zukunft
bislang nicht geplant.
Im Bereich öffentlich zugänglicher Flächen findet lediglich eine Videoüberwachung durch die
HCR statt, welche den Wartebereich am „Buschmannshof“ überwacht.
Zu 1. Welche öffentlichen Orte werden zurzeit mit wie vielen Kameras videoüberwacht?
Im Deckenbereich der Haltestelle „Am Buschmannshof“ sind 18 Kameras installiert. Es findet
lediglich eine Überwachung der Fläche unterhalb der Überdachung statt.
Zu 2. Wo und wie lange werden Aufzeichnungen gespeichert?
Die Haltestelle „Am Buschmannshof“ wird mit im Deckenbereich installierten Kameras und
einem Datenaufzeichnungsgerät (Server) ausgestattet. Das System wird automatisch 24
Stunden am Tag betrieben. Das Aufzeichnungsgerät gewährt eine maximale Aufnahmezeit
von 72 Zeitstunden. Bei Erreichen der Kapazitätsgrenze werden die ältesten Daten
überschrieben. Ein Ton wird nicht aufgezeichnet.
Zu 3. Sind neue Standorte für Videoüberwachung in Planung? Wenn ja, wo sollen diese
installiert werden?
Aktuell gibt es keine diesbezüglichen Planungen.