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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Renovierungs-/Wiederherstellungskosten Hallenbad Eickel (Gutachten)  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 15.2
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 03.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:05 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2022/0387 Anfrage: Renovierungs-/Wiederherstellungskosten Hallenbad Eickel (Gutachten)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:SVO Wind, Lars
Federführend:Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister Bearbeiter/-in: Hartmann, Nils
 
Beschluss


Sachverhalt:
 

Bezüglich einer Renovierung / Instandsetzung des Hallenbades Eickel wurden mehrfach u. a. von Herrn Stadtdirektor Dr. Klee noch in der Ratssitzung vom 15.03.2022 Kosten von mehr als 15 Mio. € genannt.

Zitat Dr. Klee: „Von daher ist die Aussage von 15 Mio. angesichts der derzeitigen Kostenentwicklung aus meiner Sicht eher noch konservativ und man muss aus meiner Sicht eher noch mit höheren Kosten rechnen. das ist bestätigt worden von einem Ingenieurbüro, was sich insbesondere auf diese Spezialimmobilien fokussiert hat … mit nem relativ hohen Technikanteil.“

 

Verschiedentlich wurde darauf hingewiesen, dass diese Gutachten den Fraktionen …/ Ratsmitgliedern vorliegen. Ich habe diese Unterlagen bisher nicht finden können.

In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

 

  1.                Wo ist das Gutachten über die Kostenermittlung zum Hallenbad Eickel zu finden?
  2.                Kann das Gutachten öffentlich im Rats-Info-System zur Verfügung gestellt werden?
  3.                Gleiches gilt für die von Herrn StD. Dr. Klee erwähnte Bestätigung durch ein  Ingenieurbüro?
  4.                Welches Ingenieurbüro hat diese Überprüfung vorgenommen?

 

 

Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Unter nachfolgendem Link sind die notwendigen Sanierungsmaßnahmen und Aussagen zu den Kosten skizziert (Homepage Stadt Herne -> Rathaus -> Bürgerbeteiligung -> Hallenbad Eickel):

 

https://www.herne.de/Rathaus/Buergerbeteiligung/Hallenbad-Eickel/

 

Diese bilden die Grundlage für die Grobkostenschätzung der Stadt Herne. Inhalt auf der Homepage Stadt Herne: Der durch die Ziegelarchitektur der 50iger Jahre geprägte Zweckbau des Hallenbades Eickel ist hinsichtlich der Baukonstruktion in einem mangelhaften Allgemeinzustand. Das Hallenbad befindet sich größtenteils noch im Originalzustand, umfangreiche Sanierungen haben in der Vergangenheit nicht stattgefunden. Nach Nutzungsaufgabe des Bades im Jahr 2016 wurde unter anderem die vorhandene Bädertechnik zurückgebaut. Mittlerweile zeichnen sich deutliche Spuren von Vandalismus und Diebstahl im Gebäude ab.

 

Für eine Wiederinbetriebnahme müsste das gesamte Gebäude bis auf den Rohbau zurückgebaut und entkernt werden. Im bestehenden Keller könnte nach einer Generalsanierung unter anderem die notwendige Raumlufttechnik nicht untergebracht werden. Die Lüftungsanlagen sind in den vergangenen Jahrzehnten deutlich größer geworden und müssten daher auf dem Dach verortet werden. Hierfür muss die Dachkonstruktion (Tragwerk) allerdings neu errichtet und statisch auf die erhöhte Belastung angepasst werden. Ob der restliche Gebäudekörper sowie das Fundament die zusätzliche Last tragen kann, ist ebenfalls zu prüfen, respektive sicherzustellen.

 

Gründe für eine Generalsanierung

 

• Barrierefreiheit nicht gegeben, Gebäude und Außenanlagen (Aufzug muss nachgerüstet werden)

 

• Brandschutz- / Bauordnungsanforderungen

 

• Großteil der Nebenräume wie Foyer, Zugänge et cetera zu klein dimensioniert

 

• Sicherheitsrisiko Chlorgasraum und Fluchtweg aus Untergeschoss

 

• Vorreinigung und Badeplatte auf zwei unterschiedlichen Ebenen (Unfallgefahr)

 

• Veraltete beziehungsweise nicht mehr vorhandene Gebäudetechnik (Badewasser, Heizung, Elektro, Lüftung)

 

• Gesundheitsrisiko durch tiefliegenden Wasserspiegel (Chlornebenprodukte schwerer als Luft)

 

• Erheblicher Schadstoffanteil im Bauwerk

 

• Zahlreiche Bauteile entsprechen nicht den aktuellen Sicherheitsanforderungen und stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko für Personal und Besucher dar, Sprunganlage, Aufsicht, Arbeitsräume im Untergeschoss, Zugang zum Dach und so weiter.

 

 

Für eine nachhaltige Sanierung müssen folgende Maßnahmen ergriffen werden:

 

• Einrichtung einer Baustelle mit Straßensperrungen für Baulogistik (fehlende Freiflächen im Umkreis)

 

• Komplettentkernung des Hallenbades inkl. Rückbau des gesamten Daches

 

• Vor der Entkernung müssen alle schadstoffhaltigen Bauteile fachgerecht ausgebaut und entsorgt werden

 

• Abbruch der Dachkonstruktion der Badehallen und Nebengebäude

 

• Neuorganisation der Nebenräume wie Umkleiden, Duschen und Foyer

 

• Sanierung der gesamten Gebäudehülle nach aktuellen Vorgaben Gebäudeenergiegesetz

 

• Neuerrichtung der Dachkonstruktion

 

• Neuerrichtung der gesamten Gebäudetechnik

 

• Neubau der Beckenauskleidung in Edelstahl, neuer Beckenkopf mit hochliegender Rinne

 

Um den Sanierungsstau zu beseitigen und die heutigen Anforderungen nach den einschlägigen Regeln der Technik zu erfüllen (Brandschutz, Barrierefreiheit, Baukonstruktion / Statik, Schwimmbadtechnik, Technikräume, energetische Qualität / Gebäudeenergiegesetz und so weiter) ist mit einer Investition von schätzungsweise 15 Millionen Euro zu rechnen. Diese Erkenntnis deckt sich mit den Erfahrungswerten und den aktuellen Ausschreibungsergebnissen aus der derzeit laufenden Sanierung des Schwimmbads am Otto-Hahn-Gymnasium.

 

Zu Frage 2:

Ja, die Grobkostenschätzung mit den einzelnen Kostengruppe (KGR 100-700) kann den Mitgliedern des Rates zur Verfügung gestellt werden.

 

Zu Frage 3:

Die Stadt Herne hat, basierend auf Kennwerten des Baukosteninformationszentrums Deutscher Architekten (BKI), eine Grobkostenschätzung erstellt (Kostenstand Mitte 2021). Diese Kostenermittlung ist vor der aktuellen exorbitanten Preissteigerung erstellt worden und endete bei 15 Millionen Euro (brutto). Angesichts der derzeitigen Kostenentwicklungen ist daher von höheren Kosten auszugehen.

 

Die von der Stadt Herne erstellte Kostenschätzung wurde durch ein externes Ingenieurbüro aus dem Bäderwesen plausibilisiert und mit aktuellen Baukosten-Auswertungen von bereits realisierten Vergleichsprojekten abgeglichen. Hierzu hat sich das externe Ingenieurbüro u.a. mittels einer Begehung des ehem. Hallenbads und Sichtung der Planungsunterlagen einen Eindruck verschafft.

 

Die Grobkostenschätzung der Stadt Herne wurde daraufhin durch das externe Ingenieurbüro mündlich bestätigt.

 

Zu Frage 4:

Krieger Architekten | Ingenieure GmbH.