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Beschluss |
Sachverhalt:
Anwohner beschweren sich derzeit häufiger, dass die Regelung insbesondere morgens und nachts einfach missachtet wird. Viele Verkehrsteilnehmer würden entgegen der Vorschrift von der Gneisenaustraße direkt zur Von-Waldthausen-Straße fahren.
Die CDU-Fraktion bittet Sie, folgende Fragen in der Bezirksvertretung Sodingen am 30.03.2022 von der Verwaltung beantworten zu lassen:
Antwort:
Zu Frage 1:
Der Straßenverkehrsbehörde war die Beschwerde bisher nicht bekannt. Eine Rückfrage bei der Polizei ergab jedoch, dass dort der Sachverhalt bereits vorgetragen wurde. Es fanden daraufhin auch Kontrollen durch die Polizei statt.
Zu Frage 2:
Die verkehrsrechtliche Anordnung für die Einbahnregelung (ursächlich hierfür ist eine Baumaßnahme) ist vorerst bis zum 01.06.22 gültig. Je nach Baufortschritt kann sich die Maßnahme unter Umständen noch zeitlich nach vorne oder hinten verschieben.
Zu Frage 3:
Es handelt sich hier um Kontrollen des fließenden Verkehrs, welche ausschließlich von der Polizei vorgenommen werden dürfen. Wie in Nr. 1 erwähnt, haben solche Kontrollen bereits stattgefunden und werden aufgrund dieser Anfrage weiter fortgeführt.