Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Einbahnstraßenregelung Langforthstraße  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen
TOP: Ö 13
Gremium: Bezirksvertretung Sodingen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 30.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal der Akademie Mont Cenis
Ort:
2022/0299 Anfrage: Einbahnstraßenregelung Langforthstraße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Lülf, Markus
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Bearbeiter/-in: Gresch, Norbert
 
Beschluss


Sachverhalt:
 

Anwohner beschweren sich derzeit häufiger, dass die Regelung insbesondere morgens und nachts einfach missachtet wird. Viele Verkehrsteilnehmer würden entgegen der Vorschrift von der Gneisenaustraße direkt zur Von-Waldthausen-Straße fahren.

 

Die CDU-Fraktion bittet Sie, folgende Fragen in der Bezirksvertretung Sodingen am 30.03.2022 von der Verwaltung beantworten zu lassen:

 

  1. Ist der Verwaltung die geschilderte Beschwerde bekannt?
  2. Wie lange ist mit der derzeitigen Regelung noch zu rechnen?
  3. Wäre eine Kontrolle möglich?

 

Antwort:

 

Zu Frage 1:

Der Straßenverkehrsbehörde war die Beschwerde bisher nicht bekannt. Eine Rückfrage bei der Polizei ergab jedoch, dass dort der Sachverhalt bereits vorgetragen wurde. Es fanden daraufhin auch Kontrollen durch die Polizei statt.

 

Zu Frage 2:

Die verkehrsrechtliche Anordnung für die Einbahnregelung (ursächlich hierfür ist eine Baumaßnahme) ist vorerst bis zum 01.06.22 gültig. Je nach Baufortschritt kann sich die Maßnahme unter Umständen noch zeitlich nach vorne oder hinten verschieben.

 

Zu Frage 3:

Es handelt sich hier um Kontrollen des fließenden Verkehrs, welche ausschließlich von der Polizei vorgenommen werden dürfen. Wie in Nr. 1 erwähnt, haben solche Kontrollen bereits stattgefunden und werden aufgrund dieser Anfrage weiter fortgeführt.