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Beschluss |
Sachverhalt:
Auf dem Teilstück der Sodinger Straße zwischen Kreuzung Hölkeskampring und Gerther Straße soll nach Mitteilung des Landesbaubetriebes „Straßen NRW“, der Baulastträger in diesem Bereich ist, ein Radstreifen angelegt werden. Dies erfordert auch Umbaumaßnahmen im Randbereich der Straße. Ursprünglich wurden die Arbeiten bereits für das Jahr 2021 angekündigt. Geschehen ist bislang nichts.
Das Teilstück zwischen Gerther Staße und Mont-Cenis Straße Straße liegt in der Baulast der Stadt Herne. Eine Weiterführung der Radverkehrsanlage bis zur Kreuzung Sodinger Straße ist seitens der Stadt angestrebt.
Hierzu stellen wir folgende Fragen:
1.
Wann wird der Umbau der Sodinger Straße mit der Anlage des Radstreifens beginnen?
2.
Gibt es bereits eine Vorstellung seitens der Verwaltung, wie die Radverkehrsanlage von der Kreuzung Gerther Straße bis zur Kreuzung Mont-Cenis Straße weitergeführt werden soll?
3.
Wann wird die Verwaltung eine Planung zur Beschlussfassung vorlegen?
Antwort:
Zu Frage 1:
Die Maßnahme befindet sich derzeit noch in der Planungsphase. Grund hierfür ist unter anderen, dass sich die Führungsebene des Landesbetriebs durch die Gründung der Autobahn GmbH neu organisieren / finden musste. Eine genaue Zeitschiene kann daher momentan noch nicht benannt werden. Ziel von Verwaltung und Landesbetrieb ist eine Realisierung in 2023.
Zu Frage 2:
Der Abschnitt liegt ebenfalls in der Baulast des Landesbetriebs, wird aber durch die Stadtverwaltung geplant, da der Landesbetrieb keine Kapazitäten hat, seitens der Verwaltung aber ein Erneuerungsbedarf gesehen wird. Die Radverkehrsanlage soll, wie auch im Abschnitt Hölkeskampring bis Gerther Straße, als Radfahrstreifen fortgeführt werden.
Zu Frage 3:
Die Verwaltung wird keine Beschlussvorlage vorlegen, da der komplette Bereich in der Baulast des Landesbetriebs liegt. Sobald eine Umsetzungsreife erlangt ist, wird die Planung in Abstimmung mit dem zuständigen Baulastträger der BV Sodingen vorgestellt.
Es wird zusätzlich auf die Antwort zu TOP 15 (Vorlage 2022/0315) verwiesen.