Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Verkehrssituation Parkplatzauffahrt Einkaufszentrum Sodingen  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen
TOP: Ö 14
Gremium: Bezirksvertretung Sodingen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 30.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal der Akademie Mont Cenis
Ort:
2022/0202 Anfrage: Verkehrssituation Parkplatzauffahrt Einkaufszentrum Sodingen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Apel, Alfred
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Beteiligt:FB 44 - Öffentliche Ordnung
Bearbeiter/-in: Gresch, Norbert   
 
Beschluss


Sachverhalt:
 

 Die Zufahrt zum "Edeka-Parkplatz" westlich des Häuserblocks Mont-Cenis-Str. 267 - 267c weist u.E. erhebliche Mängel auf und führt immer wieder zu kritischen Verkehrssituationen. Diese werden durch folgende Umstände hervorgerufen:

 

1. der Bürgersteig ist in weiten Teilen zwischen Mont-Cenis-Str. und dem Seiteneingang zu Edeka sehr eng,

2. dieser enge Bereich wird regelmäßig durch haltende bzw. parkende Fahrzeuge teilweise oder auch ganz blockiert,

3. dementsprechend müssen Fußgänger/innen auf die Fahrbahn ausweichen, die aber insbesondere bei Begegnungsverkehr keine ausreichenden Abstände lässt,

4. die angeordnete Schrittgeschwindigkeit wird mitunter deutlich überschritten,

5. im "hinteren Bereich" dieser Einfahrt - zwischen Seitenausgang und Beginn der Parkplatzflächen - stehen dann an der dort engsten Stelle verschiedene Verkaufswagen, die zum einen durch die niedrige Überdachung vor der Verkaufsfläche Personen auf die Straße "zwingt" (s. Bild 734) oder die dazu verleiten, eben mal direkt davor mit dem Auto anzuhalten, um sich was zu kaufen (s. Bild 733).

 

Hinzu kommt, dass das am Anfang der Einfahrt stehende Halteverbotsschild verwittert und schwer lesbar ist und das Schild „Schritt fahren“ parallel zur Fahrbahn ausgerichtet ist und somit kaum wahrgenommen werden kann.

 

Hierzu stellen wir folgende Fragen:

 

1. Stehen der Parkplatz und die Zuwegung incl. des Fußwegs im Eigentum der Stadt oder sind dies Privatflächen?

2. Wie bewertet die Verwaltung die Verkehrssituation insbesondere für den Fußverkehr?

3. Sieht die Verwaltung die Notwendigkeit einer verbesserten Verkehrsregelung?

4. Wenn ja, welche Maßnahmen wird die Verwaltung ergreifen?

 

 

Antwort:

 

Zu Frage 1:

Die Parkplatzfläche sowie die Zuwegung befinden sich in privatem Eigentum und gehören einer Eigentümergemeinschaft.

 

Zu Frage 2:

Der Verwaltung sind keine Beschwerden bezüglich der Verkehrssituation bekannt. Nach Angaben der Polizei haben sich dort keine Unfälle mit zu Fuß Gehenden ereignet.

 

Zu Frage 3:

Aufgrund der Eigentumsverhältnisse kann der FB 44 und FB 53 keine verkehrsregulierenden Maßnahmen auf dem Parkplatz und im Zufahrtsbereich anordnen. Aufgrund der privaten Eigentumsverhältnisse ist der Eigentümer für die Beschilderung auf dem Parkplatz zuständig.

 

Zu Frage 4:

Siehe Antwort Frage 3.