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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Parkausstattung um den Süder Ententeich   

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte
TOP: Ö 22
Gremium: Bezirksvertretung Herne-Mitte Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 31.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2022/0307 Anfrage: Parkausstattung um den Süder Ententeich
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Nott, Christoph
Federführend:FB 55 - Stadtgrün Beteiligt:FB 22 - Immobilien und Wahlen
Bearbeiter/-in: Gdanietz, Thimo   
 
Beschluss


Sachverhalt:
 

Im vergangenen Jahr wurde das Umfeld des Süder Ententeichs erneuert. Aus der Bür-gerschaft erreichen uns dennoch Fragen und Anregungen zu dieser Maßnahme. So wird berichtet, dass nicht alle Bänke ersetzt wurden und es wird nach weiteren Abfallbehältern gefragt. Weiterhin befinden sich zwei Immobilien in oder an der Parkfläche zwischen Birkenweg und der Straße Im Wietel.

 

Ich bitte daher folgende Fragen von der Verwaltung beantworten zu lassen:

 

1.

Ist von der Verwaltung geplant weitere Bänke in dem Park zu platzieren und wann könnten diese aufgestellt werden?

 

2.

Wann und in welchem Umfang möchte die Verwaltung weitere Abfallbehälter in dem Park installieren?

 

3.

Wem gehören die beschriebenen Immobilien und ist der Verwaltung bekannt, welche Nutzung die Inhaber dieser für die Gebäude anstreben?

 

   

Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:

 

- Momentan ist nicht geplant, weitere Bänke im Park aufzustellen

- ebenso ist momentan nicht geplant, weitere Abfallbehälter aufzustellen

 

- Gem. Beschlussvorlage Nr.2020/0963 vom 07.12.2020 hat die Bezirksvertretung Herne-Mitte den Erwerb der Grundstücke Birkenweg 4 und 16 nebst aufstehender Bauten genehmigt.

 

Mit diesem Erwerb wurden nunmehr die Voraussetzungen für die langjährig angestrebte Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 24 – Flottmannstraße, Eichenweg, Bergstraße, Erlenweg – aus dem Jahr 1967, der die Flächen als Teil einer „Öffentlichen Grünfläche – Parkanlage“ festsetzt, geschaffen.

 

Der Eigentumsübergang der o.g. Grundstücke erfolgte zum 01.09.2021 auf die Stadt.

 

Derzeit erfolgt die Abklärung der Finanzierung für die Durchführung der Abbrucharbeiten der beiden baufälligen Gebäude. Die Maßnahme wird voraussichtlich im Jahr 2023 ausgeführt.