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Beschluss |
Sachverhalt:
Seit einigen Jahren verfügt die Nachbarschaft der Flottmannstraße, der Straße des Bohrhammers und der umliegenden Straßen über eine Filiale des Bäckerei Brinker, welche sehr intensiv genutzt wird und dadurch einen wichtigen Baustein für die Nahversorgung darstellt.
Obwohl es in der direkten Nähe der Bäckerei auch kostenlose Möglichkeiten des Parkens gibt, werden in den letzten Monaten täglich zu allen Uhrzeiten parkende Autos beobachtet, welche sich nicht dieser Parkplätze bedienen. Stattdessen wird häufig direkt vor/hinter Fußgängerübergängen geparkt, welche von vielen Kindern aus der Nachbarschaft genutzt werden, um u.a. zu den Kindergärten oder den Schulen zu gelangen.
Dies führt dazu, dass v. a. Kinder die Straße und den Straßenverkehr nicht ausreichend überblicken können. Es wurden bereits mehrmals gefährliche Situationen beobachtet – insbesondere morgens auf dem Schulweg, wenn es noch dunkel ist. Die beigelegten Fotos dokumentieren die Situation.
Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1:
In den letzten Monaten wurden vereinzelt Beschwerden bezüglich fehlerhaften Parkverhaltens an den Fachbereich Öffentliche Ordnung herangetragen. Diese wurden im Rahmen des täglichen Präsenzdienstes sowie auch durch Sonderkontrollen überprüft und im Nachhinein geahndet.
Zu Frage 2:
Der Bereich Herne-Süd ist, auch aufgrund des Parkraumbewirtschaftungskonzepts, ein täglich begangener Kontrollschwerpunkt. Sonderkontrollen werden in unterschiedlichen Abständen durchgeführt.
Zu Frage 3:
Das Aufbringen von Haltverbot-Piktogrammen wäre an den hier angesprochenen Stellen nicht zulässig. Die der Anfrage anhängenden Fotos zeigen auf dem Gehweg abgestellte Fahrzeuge. Gehwegparken ist laut StVO grundsätzlich untersagt, so dass ein zusätzliches Haltverbotszeichen einer doppelten und damit unzulässigen Verbotsregelung gleichkäme. Ferner kann man bei dieser Art von Parkverstößen von vorsätzlicher Handlung ausgehen, so dass ein zusätzliches Bodenpiktogramm dem Verbot nicht entgegenwirken würde.
Zu Frage 4:
Auf einem Teilstück des Gehwegs auf der Flottmannstraße (parallel zur Bäckerei) wurde das Gehwegparken für 1 Stunde mit Parkscheibe auf Anordnung der Verkehrsbehörde erlaubt. So sollte die Situation für die Kunden ein wenig vereinfacht werden. Zusätzliche Kurzparkmöglichmöglichkeiten werden seitens der Verkehrsbehörde und der Verkehrsplanung derzeit nicht gesehen. Der Bereich wird weiterhin vom KOD kontrolliert.