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Beschluss |
Sachverhalt:
Schon bald soll mit umfangreichen Umbaumaßnahmen am Hölkeskampring begonnen werden. Unklar ist jedoch, wie unter diesen Voraussetzungen die Mobilität für die Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV gewährleistet wird.
Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1:
Für eine halbseitige Bauweise sind aus Arbeitsschutzrechnlichen Gründen durchgehend
8,86 m Fahrbahnbreite erforderlich. Die Fahrbahnbreite des Hölkeskampringes beträgt nur ca. 8,60 m, daher wird die Baumaßnahme Fahrbahnerneuerung Hölkeskampring von Wiescherstraße bis Flottmannstraße unter abschnittsweiser Vollsperrung ausgeführt.
Die Bauabschnitte sind:
1. Bauabschnitt: von Wiescherstraße bis Franz-Düwell-Straße
2. Bauabschnitt: von Franz-Düwell-Straße bis Altenhöfener Straße
3. Bauabschnitt: von Altenhöfener Straße bis Jean-Vogel-Straße
4. Bauabschnitt: von Jean-Vogel-Straße bis Flottmannstraße
Dies ermöglicht zudem kürzere Bauzeiten.
Zu Frage 2:
Die Zufahrten zu den privaten Grundstücken bzw. Garagenhöfen werden für die Anwohner möglichst lange befahrbar bleiben. Es wird bauablaufbedingt unvermeidbare Zeiten (mehrere Tage) im Baugeschehen geben, in denen die Grundstücke nicht angefahren werden können. Die Anlieger werden über diese zeitlich begrenzten Einschränkungen vorher informiert.
Zu Frage 3:
Da die Baumaßnahme erst zum Ende des Jahres ausgeführt wird, laufen die Planungen der Umleitungen des Busverkehrs durch die HCR noch. Sollte die Düngelstraße zur Umleitung der Buslinien gebraucht werden, so ist die Einrichtung von Halteverbotszonen erforderlich.