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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Verwaltung nimmt den vorliegenden Antrag zur Kenntnis und nimmt wie folgt Stellung:
Die Abmessungen der hier vorgeschlagenen Fahrradabstellanlage „Car Bike Port“ der Firma Cyclehoop sprechen gegen ein Aufstellen in der in Rede stehenden Örtlichkeit. Die Aufmaße, die im Zuge des Prüfauftrages vom 09.09.2021 (Vorlage 2021/0887) erstellt wurden, zeigen, dass die vorhandenen Breiten des Längsparkstreifens und des Gehweges nicht ausreichen, um die Anlage mit den notwendigen seitlichen Sicherheitsräumen (bspw. mind. 0,50 m vom Fahrbahnrand) aufstellen zu können. Fahrräder würden in den ohnehin schon schmalen Gehweg ragen und diesen unzulässigerweise einengen.
Unabhängig davon entsprechen die Abstände der Anlehnbügel der vorgeschlagenen Anlage nicht den Hinweisen zum Fahrradparken der FGSV (Regelwerk). Die Abstände sollten mindestens 1 m betragen, für eine bequeme Zugänglichkeit und bei Anlagen mit einem hohen Anteil an Einkaufsnutzung werden 1,50 m empfohlen.
Ferner wäre mit dem Zuwendungsgeber der Maßnahme Linie 306/Hauptstraße zu klären, ob ein Verzicht auf Parkstände zu Gunsten einer Fahrradabstellanlage mit dem Förderziel verträglich ist.
Aus der Bearbeitung des vorgenannten Prüfauftrages, der sich bis dato nur auf zwei Grünbeete bezog, kann berichtet werden, dass die vorhandenen Breitenverhältnisse auch die Möglichkeiten zum Aufstellen von handelsüblichen Anlehnbügeln auf den Flächen der Beete stark einschränken (s. beispielhaft beigefügtes Foto).
Die Verwaltung schlägt vor, auf Grund dieses Antrages die oben beschriebene Klärung mit dem Zuwendungsgeber aufzunehmen mit dem Ziel, auf einer größeren Länge möglichst viele Fahrradabstellmöglichkeiten zu schaffen.
Herr Bezirksverordneter Wiesinger beantragt im Laufe der Beratungen, den Tagesordnungspunkt gemäß § 10 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Herne, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen zu vertagen.
Einwände werden nicht erhoben.