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Auszug - Antrag: Errichtung eines Fahrradständers vor dem Discounter "Netto" an der Hauptstraße  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 18
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Do, 24.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
2022/0267 Antrag: Errichtung eines Fahrradständers vor dem Discounter "Netto" an der Hauptstraße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag-Formular
Verfasser:SPD-Bezirksfraktion Eickel
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Hartmann, Nils
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Die Verwaltung nimmt den vorliegenden Antrag zur Kenntnis und nimmt wie folgt Stellung:

 

Die Abmessungen der hier vorgeschlagenen Fahrradabstellanlage Car Bike Port“ der Firma Cyclehoop sprechen gegen ein Aufstellen in der in Rede stehenden Örtlichkeit. Die Aufmaße, die im Zuge des Prüfauftrages vom 09.09.2021 (Vorlage 2021/0887) erstellt wurden, zeigen, dass die vorhandenen Breiten des Längsparkstreifens und des Gehweges nicht ausreichen, um die Anlage mit den notwendigen seitlichen Sicherheitsräumen (bspw. mind. 0,50 m vom Fahrbahnrand) aufstellen zu können. Fahrräder würden in den ohnehin schon schmalen Gehweg ragen und diesen unzulässigerweise einengen.

 

Unabhängig davon entsprechen die Abstände der Anlehnbügel der vorgeschlagenen Anlage nicht den Hinweisen zum Fahrradparken der FGSV (Regelwerk). Die Abstände sollten mindestens 1 m betragen, für eine bequeme Zugänglichkeit und bei Anlagen mit einem hohen Anteil an Einkaufsnutzung werden 1,50 m empfohlen.

 

Ferner wäre mit dem Zuwendungsgeber der Maßnahme Linie 306/Hauptstraße zu klären, ob ein Verzicht auf Parkstände zu Gunsten einer Fahrradabstellanlage mit dem Förderziel verträglich ist.

 

Aus der Bearbeitung des vorgenannten Prüfauftrages, der sich bis dato nur auf zwei Grünbeete bezog, kann berichtet werden, dass die vorhandenen Breitenverhältnisse auch die Möglichkeiten zum Aufstellen von handelsüblichen Anlehnbügeln auf den Flächen der Beete stark einschränken (s. beispielhaft beigefügtes Foto).

 

Die Verwaltung schlägt vor, auf Grund dieses Antrages die oben beschriebene Klärung mit dem Zuwendungsgeber aufzunehmen mit dem Ziel, auf einer größeren Länge möglichst viele Fahrradabstellmöglichkeiten zu schaffen. 

 

 

Herr Bezirksverordneter Wiesinger beantragt im Laufe der Beratungen, den Tagesordnungspunkt gemäß § 10 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Herne, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen zu vertagen.

 

Einwände werden nicht erhoben.