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Beschluss |
Sachverhalt:
Am 16.9.2002 hat der Umweltausschuss die Verwaltung beauftragt, das Lohofer Feld in den Landschaftsplan mit der Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet aufzunehmen. Als Entwicklungsziel wurde die Anlage naturnaher Lebensräume festgelegt.
Jahrelang ist dann nichts geschehen. Mit dem Grünflächenentwicklungsprogramm soll offenbar die damals angedachte Planung jetzt umgesetzt werden. Allerdings ist die Fläche in die Umsetzungsperiode bis 2025 nicht aufgenommen, sondern mit dem Hinweis „Umsetzung langfristig“ in der Karte versehen.
Im RFNP ist die Fläche als „Grünfläche/Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich“ dargestellt.
Hierzu stellen wir folgende Fragen:
1.
Warum wurde die Aufnahme in den Landschaftsplan nicht vollzogen?
2.
Warum wurde die Fläche nicht ins aktuelle GEP mit der Umsetzungsplanung bis 2025 aufgenommen?
3.
Gibt es aktuelle Planungsaktivitäten seitens der Verwaltung, um die Fläche als Grünfläche zu entwickeln?
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1:
Warum der 2002 erfolgte Auftrag der Aufnahme in den Landschaftsplan damals nicht erfolgt ist, kann die Verwaltung heute - fast 20 Jahre - später nicht mehr beantworten.
Zu Frage 2:
Weil im aktuellen GEP nur Flächen in die Umsetzungsplanung aufgenommen wurden, die auch eine tatsächliche Umsetzungsperspektive in diesem Zeitraum haben.
Das heißt für Planungs- und Baumaßnahmen wurden nur Flächen aufgenommen über die die Verwaltung auch konkret verfügen kann.
Zu Frage 3:
Die Fläche befindet sich nicht im Besitz der Stadt Herne und kann daher auch nicht von ihr als Grünfläche entwickelt werden. Welche Aktivitäten der Eigentümer aktuell oder später plant ist der Verwaltung nicht bekannt.