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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Verkehrsführung nach Bebauungsplan Nr. 246, Wilhelmstraße/Thiesstraße  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne
TOP: Ö 6
Gremium: Bezirksvertretung Wanne Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 22.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Stadtteilzentrum Pluto, Wilhelmstr. 89a, 44649 Herne
Ort:
2022/0253 Anfrage: Verkehrsführung nach Bebauungsplan Nr. 246, Wilhelmstraße/Thiesstraße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Girschol, Michael
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Beteiligt:FB 53 - Tiefbau und Verkehr
Bearbeiter/-in: Frommenkord, Denise   
 
Beschluss


Sachverhalt:


Im Zuge des Bebauungsplanes Nr. 246, Wilhelmstraße/Thiesstraße sollte unter anderem die Thiesstraße vom Gewerbeverkehr der ansässigen Unternehmen, vor allem Heitkamp und

Innospec entlastet werden (s. einstimmiger Beschluss der Bezirksvertretung Wanne vom 03.

Februar 2015 [Vorlage: 2014/0831]).

Die Verkehrsführung sollte über das Gelände des ehemaligen Bergwerks erfolgen. Ebenso

sollte der Fuß- und Radweg von der Thiesstraße zur Plutohalde planungsrechtlich gesichert

werden.

 

Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Wanne bittet vor diesem Hintergrund um die

Beantwortung der folgenden Fragen:

 

1. Ab wann wird der gewerbliche Verkehr ausschließlich über das Bergwerksgelände

geführt und die Thiesstraße somit vollständig hiervon entlastet?

2. Die Verkehrsführung über das Bergwerksgelände würde den oben beschriebenen

Fuß- und Radweg von der Thiesstraße zur Plutohalde kreuzen. Wie würde dieser

Kreuzungsbereich verkehrlich gesichert?

 

Antwort:

 

Frage 1:Ab wann wird der gewerbliche Verkehr ausschließlich über das Bergwerksgelände

geführt und die Thiesstraße somit vollständig hiervon entlastet?“

 

Auf die Frage kann keine verlässliche Antwort gegeben werden. Fortlaufend werden dazu Gespräche insbesondere mit der RAG geführt, allerdings sind noch nicht alle offenen Fragen abschließend geklärt. Diese beziehen sich auf die mögliche Übernahme und Unterhaltung des Förderturms durch die Stadt einschließlich denkmalrechtlicher Aspekte, die Bergaufsicht des Plangebiets und die Zuständigkeit für Planung, Bau und Finanzierung der neuen Verkehrsführung.

 

Frage 2:Die Verkehrsführung über das Bergwerksgelände würde den oben beschriebenen

Fuß- und Radweg von der Thiesstraße zur Plutohalde kreuzen. Wie würde dieser

Kreuzungsbereich verkehrlich gesichert?“

 

Zu dieser Detailfrage existiert noch kein Arbeitsstand, sie lässt sich aber verkehrsplanerisch und / oder straßenverkehrsrechtlich lösen, wenn es zu einer Ausbauplanung kommen sollte.