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Auszug - Anfrage: Luftschadstoffemissionen, Lärmwerte und Verkehrslage auf der Dorstener Straße im Bereich zwischen Wiedehopfstraße und Kanalbrücke  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne
TOP: Ö 5
Gremium: Bezirksvertretung Wanne Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 22.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Stadtteilzentrum Pluto, Wilhelmstr. 89a, 44649 Herne
Ort:
2022/0251 Anfrage: Luftschadstoffemissionen, Lärmwerte und Verkehrslage auf der Dorstener Straße im Bereich zwischen Wiedehopfstraße und Kanalbrücke
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Becker, Torsten
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Beteiligt:FB 53 - Tiefbau und Verkehr
Bearbeiter/-in: Frommenkord, Denise   
 
Beschluss


Sachverhalt:


In den letzten Jahren hat sich das Verkehrsaufkommen auf der Dorstener Str. im Bereich

zwischen Wiedehopfstr. und Kanalbrücke stark verändert. Jeden Tag benutzen ca. 18.000 bis 20.000 Fahrzeuge diese Straße. Dazu zählen auch viele, mit Sondermüll beladene, LKW. Das Ziel des Schwerlastverkehrs ist die nahegelegene Zentraldeponie Emscherbruch (ZDE). Die Fahrbahn in diesem Bereich, die vor nicht allzu langer Zeit erneuert wurde, ist bereits wieder an einigen Stellen in Mitleidenschaft gezogen worden.

 

Das genannte Teilstück ist ein stark frequentierter Schulweg für die vielen Schüler aus dem Quartier. Mittlerweile hat sogar der Betreiber der ZDE auf die Situation reagiert. Nach Gesprächen mit Anwohnerinnen und Anwohnern der Siedlung wurden Informationsveranstaltungen abgehalten und Plakatwände aufgestellt, die Verkehrsteilnehmer auf die Reduktion ihrer Geschwindigkeit aufmerksam machen sollen.

 

Bezugnehmend auf die Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der SPD-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung vom 08. Juni 2021 [2021/0574], dass dort technisch keine

Geschwindigkeitsmessungen möglich seien, lässt sich lediglich festhalten, dass nach wie vor viele Regelverstöße durch Verkehrsteilnehmer von den Anwohnenden beobachtet und an die SPD-Fraktion gemeldet werden. Subjektiv hat sich für die Anwohnerinnen und Anwohner in diesem Bereich nicht viel geändert. Falls es immer noch nicht technisch möglich ist diesen Bereich zu überwachen, sollte man vielleicht über festinstallierte Radarmessanlagen nachdenken.

Ein weiterer Aspekt sind die Verschmutzungen d er Luft und durch Lärm. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) hat Luftqualitätsberechnungen letztmalig im Jahr 1993 durchgeführt.

 

Die letzte Lärmkartierung wurde 2017 vorgenommen. Entsprechend eines Erlasses aus dem Jahr 2008 müssen sich die Kommunen bei Überschreitung der Lärmwerte ggf. mit der Lärmaktionsplanung auseinandersetzen und Lärmminderungsmaßnahmen planen. Die Lärmkartierung in diesem Bereich zeigt erhöhte Werte. Sie reichen bis in die Einmündungen der angrenzenden Straßenbereiche hinein.

 

Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Wanne bittet vor diesem Hintergrund um die

Beantwortung der folgenden Fragen:

 

1. Welche aktuellen Messwerte bezüglich der Emissionen und Lärmwerte liegen der Stadt Herne für diesen Bereich vor?

2. Sind weitere Messungen oder Berechnungen von Luft- und Lärmverschmutzungen in Planung und wenn ja, wann sollen diese durchgeführt werden?

3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, im Hinblick auf die Geschwindigkeit, den Lärm sowie der Emissionen Einfluss in diesem Bereich zu nehmen, um diese Situation für die Anwohner innen und Anwohner zu verbessern?

4. Wurden verkehrstechnische Maßnahmen seit Juni 2021 i m benannten Teilstück

durchgeführt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

 

Antwort:

 

Frage 1: Welche aktuellen Messwerte bezüglich der Emissionen und Lärmwerte liegen der Stadt Herne für diesen Bereich vor?

 

1A. Luftschadstoffe

Wesentliche Luftschadstoffe sind Feinstäube (insb. PM10) und Stickstoffdioxid (NO2). Hauptquelle der Stickstoffoxide in Städten ist der Straßenverkehr und hier vor allem Diesel-Fahrzeuge.

Die Überwachung der Luftqualität fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer. Ausführendes Organ in NRW ist das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV). Immissionen und Emissionen werden durch gesetzliche Regelungen begrenzt, ihre Einhaltung wird vom LANUV u. a. in Messnetzen überwacht.

Im Stadtgebiet von Herne gibt es eine Messstation (VHER3) des LANUV. Die Messstation liegt an der Recklinghauser Straße, befestigt am Verkehrsschild zwischen Hausnummer 4 und 6. Bei der Recklinghauser Straße handelt sich um eine 4-spurige Landstraße. Der Straßenabschnitt ist eingerahmt von der A 42 und der B 226, die ca. 150 m südlich bzw. 200 m nördlich am Messort vorbeiführen. Hinter der Bundesstraße befinden sich das große Hafengelände des Rhein-Herne-Kanals, Kraftwerke, Chemiebetriebe sowie weitere Gewerbebetriebe.

Der Verkehrsaufkommen der Recklinghauser Straße ist mit dem Abschnitt der Dorstener Straße im Bereich der Kanalbrücke vergleichbar.

Insgesamt ist ein bundes- und landesweiter Rückgang der Emissionen festzustellen. In Herne wurde der Grenzwert von 35 (=Überschreitungshäufigkeit des Tagesmittelwertes) für PM10 seit 2013 eingehalten. Die Feinstaubmessungen an der Messstation VHER3 wurden mit Ablauf des Jahres 2015 aufgrund der deutlichen Unterschreitung der gesetzlichen Grenzwerte eingestellt. Auch nach 2015 kam es zu einer weiter abnehmenden Feinstaubbelastung. Diese Entwicklung zeigte sich sowohl bundesweit (Daten des Umweltbundesamtes) als auch in unserer Region (Daten des LANUV). Im Rückschluss kann davon ausgegangen werden, dass auch im Bereich der Recklinghauser Straße die Feinstaubbelastung weiter abgenommen hat und deutlich unter den derzeit festgelegten gesetzlichen Grenzwerten liegt.

Ebenso verhält es sich mit den Emissionen von NO2, hier wurde der Grenzwert (= 40 μg/m³) erstmalig 2019 mit 39 μg/m³ unterschritten. Im Jahr 2020 zeigte sich mit Jahresmittelwert von 35 µg/m ein weiterer Rückgang der NO2-Belastung. Der Jahresmittelwert für 2021 von 37 µg/m³ bestätigt die rückläufige Entwicklung der Luftemissionen. Ausschlaggebend war hier nicht das pandemiebedingte verminderte Verkehrsaufkommen, sondern vielmehr eine Verbesserung der Emissionen durch einen Flottenwechsel oder Softwareoptimierungen.

 

1B. Lärmwerte

Gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG sowie §§47a-f Bundes-
Immissionsschutzgesetz (BImSchG)  wurde im Jahr 2017 für die Stadt Herne eine Lärmkartierung und ein Lärmaktionsplan aufgestellt. Der Abschnitt Dorstener Straße zwischen Wiedehopfstr. und der Kanalbrücke wurde bei der Ermittlung der Lärmschwerpunkte nicht als „Hotspots“ – also derjenigen Orte in Herne, an denen es bedingt durch Straßenverkehrslärm besonders laut ist, identifiziert.

 

Frage 2: Sind weitere Messungen oder Berechnungen von Luft- und Lärmverschmutzungen in Planung und wenn ja, wann sollen diese durchgeführt werden?

 

1A. Luftschadstoffe

Die Messung der Stickoxidwerte (NO2) erfolgen weiterhin über die Messstation VHER3 und werden durch das LANUV durchgeführt. Die Stadtverwaltung ruft die Messwerte regelmäßig ab und steht in Kontakt mit dem LANUV.

 

1B. Lärmverschmutzung

Die Stadt Herne hat eine Lärmaktionsplanung in eigener Zuständigkeit durchgeführt sowie am 17. April 2018 einen Lärmaktionsplan verabschiedet. Da die vom Land per Erlass vorgegebenen Auslösewerte in Höhe von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts an den Gebäuden in diesem Abschnitt der Dorstener Straße nicht erreicht wurden, hat die Stadt Herne dort zunächst keine Maßnahmen zur Lärmminderung entwickelt. Die Stadt Herne muss, gemäß den gesetzlichen Anforderungen, ihren Lärmaktionsplan bis zum 18. Juli 2024 überprüfen und ggf. überarbeiten.

 

 

Frage 3: Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, im Hinblick auf die Geschwindigkeit, den Lärm sowie der Emissionen Einfluss in diesem Bereich zu nehmen, um diese Situation für die Anwohnerinnen und Anwohner zu verbessern?

 

Aufgrund der vorliegenden Messwerte und der Unterschreitung der Auslösewerte ergibt sich für die Stadt Herne derzeit kein Handlungserfordernis.

Die zuständige Bezirksregierung teilt die Auffassung der Stadt Herne, dass derzeit kein Grund für verschärfende verkehrliche Maßnahmen besteht.

 

Frage 4: Wurden verkehrstechnische Maßnahmen seit Juni 2021 im bekannten Teilstück durchgeführt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

 

Verkehrstechnische Maßnahmen im Sinne von bspw. straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen wurden laut Aussage des Fachbereiches 44/3 (Straßenverkehrsbehörde) nicht durchgeführt.

 

Unabhängig davon wird der zu betrachtende Bereich durch die Verkehrsbehörde regelmäßig im Rahmen von Geschwindigkeitsüberwachungen überwacht. Die Ergebnisse sind für eine Bundesstraße unauffällig.