|
Beschluss |
Die Bezirksvertretung Wanne nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Herr Girschol stellt folgende Rückfragen:
Herr Wirbals gibt dazu folgendes zu Protokoll:
Zu Frage 1:
Die Anzahl der vollzogenen Vorkaufsrechtsvorgänge für verwahrloste Immobilien und unbebaute Grundstücke lässt sich für die kommenden Jahre nicht seriös abschätzen. Das gemeindliche Vorkaufsrecht ist dabei nur eine Möglichkeit des Zugriffs auf verwahrloste Immobilien. Daneben kommen ein freihändiger Erwerb durch die Stadt oder immobilienwirtschaftliche Lösungen in Betracht. Zusätzlich sollen künftig durch einen verwaltungsinternen Arbeitskreis Problemimmobilien kommunale Eingriffsmöglichkeiten – insbesondere hinsichtlich der im Kontext der Zuwanderung aus Südosteuropa entstandenen Problemimmobilien - gesteuert werden, wie auch in der Vorlage 2022/0059 (Strategie Südosteuropa – Stand der Integrationsarbeit hinsichtlich der Gruppe der Südosteuropäer*Innen) dargestellt wurde.
Zu Fragen 2 und 3:
Spezifische Förderprogramme stehen nicht zur Verfügung. Das Vorkaufsrecht kann ggf. zu Gunsten eines Dritten, etwa der Stadtentwicklungsgesellschaft ausgeübt werden. Es bedarf jeweils einer Prüfung und Entscheidung im Einzelfall. Dafür steht ein dreimonatiger Zeitraum zur Verfügung. Das Vorkaufsrecht kann im Übrigen auch ohne letztliche Ausübung – z.B. durch das Erwirken einer Sanierungsvereinbarung – zu einer konstruktiven Lösung im Einzelfall beitragen.
Zu Frage 4:
Mit dem gemeindlichen Vorkaufsrecht hat die Stadt die Möglichkeit in ihr anzuzeigende Kaufverträge als Käufer einzusteigen. Die Ausübung des Vorkaufsrechts setzt insofern nicht nur eine Veräußerungsabsicht des bisherigen Eigentümers, sondern bereits einen Kaufvertrag voraus.
Das Gremium spricht sich dafür aus, dass in regelmäßigen Abständen Berichte über die Problemimmobilien von der Verwaltung in den Sitzungen der Bezirksvertretung Wanne eingebracht werden sollen.