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Auszug - Handhabung von Vorkaufsrechten in der Stadt Herne (insbes. für verwahrloste Immobilien und unbebaute Grundstücke)  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne
TOP: Ö 3
Gremium: Bezirksvertretung Wanne Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 22.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Stadtteilzentrum Pluto, Wilhelmstr. 89a, 44649 Herne
Ort:
2021/1322 Handhabung von Vorkaufsrechten in der Stadt Herne (insbes. für verwahrloste Immobilien und unbebaute Grundstücke)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Rogge, Peter, 3015
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Rogge, Peter
 
Beschluss


Die Bezirksvertretung Wanne nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

Herr Girschol stellt folgende Rückfragen:

 

  1. „Mit wie vielen Erwerben von Grundstücken und Gebäuden rechnet die Stadt Herne aus den dargestellten Aktivitäten in den nächsten Jahren?
  2. Welche Haushaltsmittel stehen in welcher Höhe hierfür bereit?
  3. Welche spezifischen Förderprogramme existieren für die dargestellten Erwerbsmaßnahmen und sollen in Anspruch genommen werden?
  4. Ist der Erwerb von Gebäuden auf diesem Wege von einer Veräußerungsabsicht des bisherigen Eigentümers abhängig?“

 

Herr Wirbals gibt dazu folgendes zu Protokoll:

 

Zu Frage 1:

Die Anzahl der vollzogenen Vorkaufsrechtsvorgänge für verwahrloste Immobilien und unbebaute Grundstücke lässt sich für die kommenden Jahre nicht seriös abschätzen. Das gemeindliche Vorkaufsrecht ist dabei nur eine Möglichkeit des Zugriffs auf verwahrloste Immobilien. Daneben kommen ein freihändiger Erwerb durch die Stadt oder immobilienwirtschaftliche Lösungen in Betracht. Zusätzlich sollen künftig durch einen verwaltungsinternen Arbeitskreis Problemimmobilien kommunale Eingriffsmöglichkeiten – insbesondere hinsichtlich der im Kontext der Zuwanderung aus Südosteuropa entstandenen Problemimmobilien - gesteuert werden, wie auch in der Vorlage 2022/0059 (Strategie Südosteuropa – Stand der Integrationsarbeit hinsichtlich der Gruppe der Südosteuropäer*Innen) dargestellt wurde.

 

Zu Fragen 2 und 3:

Spezifische Förderprogramme stehen nicht zur Verfügung. Das Vorkaufsrecht kann ggf. zu Gunsten eines Dritten, etwa der Stadtentwicklungsgesellschaft ausgeübt werden. Es bedarf jeweils einer Prüfung und Entscheidung im Einzelfall. Dafür steht ein dreimonatiger Zeitraum zur Verfügung. Das Vorkaufsrecht kann im Übrigen auch ohne letztliche Ausübung – z.B. durch das Erwirken einer Sanierungsvereinbarung – zu einer konstruktiven Lösung im Einzelfall beitragen.

 

Zu Frage 4:

Mit dem gemeindlichen Vorkaufsrecht hat die Stadt die Möglichkeit in ihr anzuzeigende Kaufverträge als Käufer einzusteigen. Die Ausübung des Vorkaufsrechts setzt insofern nicht nur eine Veräußerungsabsicht des bisherigen Eigentümers, sondern bereits einen Kaufvertrag voraus.

 


Das Gremium spricht sich dafür aus, dass in regelmäßigen Abständen Berichte über die Problemimmobilien von der Verwaltung in den Sitzungen der Bezirksvertretung Wanne eingebracht werden sollen.