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Auszug - "Sozialindex für Schulen" - Prof. Dr. Jörg-Peter Schräpler  

des Schulausschusses
TOP: Ö 1
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 17.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:05 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Sozialindex_Herne (6687 KB)      

Herr Prof. Dr. Schräpler berichtet zum Thema „Sozialindex für Schulen“

 

Herr Bollmann bedankt sich für den Vortrag und fragt an, ob der Schulsozialindex als Grundlage für die Verteilung von Fördergeldern dienen soll.

 

Herr Prof. Dr. Schräpler antwortet, dass das Schulministerium entscheiden muss, ob Fördergelder auf Grundlage des Index verteilt werden. Er selbst kann nur Empfehlungen abgeben und darauf hinweisen, dass es sich hier um einen statistischen Wert handelt. Bei der Entscheidung sollten alle Schulaufsichten eingebunden werden.

 

Herr Mähler merkt an, dass der Sozialindex wichtig ist, aber die Unterstützung tatsächlich da ankommen soll, wo sie auch gebraucht wird. Er fragt, ob Herr Prof. Dr. Schräpler und die kommunalen Schulträger auch bei der Evaluation des Schulsozialindex eingebunden sind.

 

Herr Prof. Dr. Schräpler erwidert, dass eine Plausibilitätsprüfung zukünftig durchgeführt werden soll. Aber grundsätzlich ist eine methodische Erhebung von Daten in den Schulen schwierig. Seines Wissens nach soll es einen Arbeitskreis zu diesem Thema geben oder dieser ist in Planung, was er befürworten würde.

 

Herr May begrüßt, dass viele Details des Index klargestellt wurden, die oft in der Presse nicht berücksichtigt werden. Er merkt an, dass es schwer ist, Daten über die Schüler*innen mit nichtdeutscher Familiensprache zu erheben.

 

Herr Merkendorf antwortet, dass dies der erste Schulsozialindex ist und dieser eine große Ernsthaftigkeit auf die Sozialisierung und ein Augenmerk auf die Sprache legen soll. Das Bildungsbüro ist im engen Austausch mit den Schulen. Die enge Kommunikation und die Kontakte sind da, man müsse nun eine höhere Sensibilität entwickeln. Es soll niemand schlechter gestellt werden.

 

Frau Szelag merkt an, dass ihr der Bezug zu Herne fehlt. Sie kann nicht nachvollziehen, warum die Mont-Cenis-Gesamtschule einen Index-Wert von 3 hat. Auch findet sie, dass der Fokus auf die Sprache zu kurzgegriffen ist.

 

Herr Prof. Dr. Schräpler antwortet, dass der Anteil der nichtdeutschen Familiensprache mit 31% im Vergleich mit anderen Schulen nicht besonders hoch ist. Der Index besteht immer nur aus Angaben, die von den Schulen geliefert werden. Er ist offen für weitere Merkmale.

 

Frau Szelag schlägt vor, dass auch die UWE-Befragung (Umwelt-Wohlbefinden-Entwickeln von Kindern und Jugendlichen) herangezogen werden kann, da VERA (VergleichsArbeit) ggf. von den Schülern nicht ausreichend ernstgenommen wird und die Ergebnisse dadurch verfälscht werden.

 

Herr Prof. Dr. Schräpler antwortet, dass VERA bei dem Schulsozialindex nur zur Evaluation genutzt wird. Die Kritik ist zwar grundsätzlich berechtigt, die Daten werden aber statistisch erhoben. Die Schulaufsicht soll schauen, wo das Problem in der jeweiligen Schule im Einzelnen liegt.

 

Herr Neumann sagt, dass der Index nur so gut ist, wie die Daten. Das Bildungsbüro habe eine hohe Datenkompetenz und könne somit unterstützen und den Index gut evaluieren.

 

Herr Höhfeld fragt, wie man herausfindet, ob es sich an der Schule tatsächlich verbessert oder verschlechtert hat.

 

Herr Prof. Dr. Schräpler antwortet, dass ein Standardtyp nicht erkennbar ist. Jedoch kann man durchaus die Werte von Jahr zu Jahr vergleichen. Vor dem Schulsozialindex gab es keine Vergleichsmöglichkeiten.

 

Herr Bollmann schlägt vor, dass man beim Schulsozialindex auch die Berufskollegs mit einfließen lassen sollte.

 

Herr Prof. Dr. Schräpler antwortet, dass die Muster dort nicht übertragbar wären, da Berufskollegs durch ihre verschiedenen Bildungsgänge zu heterogen wären.

 

Die Präsentation „Sozialindex für Schulen ist als Anlage zur Niederschrift beigefügt (Anlage 1).