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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Reportage "Flora Marzina"  

des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren
TOP: Ö 15.3
Gremium: Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 16.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2022/0161 Anfrage: Reportage "Flora Marzina"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:GRÜNE Fraktion
Federführend:FB 41 - Soziales Bearbeiter/-in: Bittokleit, Ralf
 
Beschluss


Beantwortung der AnfrageReportage Flora Marzina“ der GRÜNEN Fraktion für den öffentlichen Teil der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren am 16.03.2022

 

Frage 1: Ist der Verwaltung die Reportage bekannt?

Frage 2: Wie bewertet die Verwaltung die Beschwerden?

Frage 3: Sieht die Verwaltung die Notwendigkeit einer Sonderprüfung, um Beschwerden nachzugehen?

 

Die Fragen 1 bis 3 werden zusammengefasst wie folgt beantwortet:

 

Die Aufsichtsbehörde für Betreuungseinrichtungen hat den TV-Beitrag am Tag nach der Veröffentlichung (11.02.2022) zu Dienstbeginn ausgewertet und die vorgebrachten Hinweise auf Mängel in der Einrichtung „Flora Marzina“ zum Anlass genommen, noch am selben Tag eine unangekündigte Prüfung vor Ort gem. § 14 Abs. 2 WTG durchzuführen. Eine Beschwerde der in dem Beitrag interviewten Bewohnerin lag der Aufsichtsbehörde bis dato nicht vor. Im Rahmen der Prüfung wurden u.a. die Bestell- und Lieferscheine für Lebensmittel eingesehen, die Mittagsverpflegung verkostet, Personallisten überprüft und Gespräche mit Bewohner*innen geführt. Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass die im Beitrag angesprochenen Mängel in der Speiseversorgung und Personalausstattung nicht nachvollziehbar sind. Das Gebäude macht stellenweise zwar einen sanierungsbedürftigen Eindruck, eine Gefahr für die Bewohner*innen konnte jedoch nicht festgestellt werden. In der Einrichtung gibt es diverse Zimmer, deren Nutzung bereits untersagt war, nämlich solche, die nicht barrierefrei zu erreichen sind. Diese Zimmer stehen leer. Andere Zimmer wurden bis zum 31.07.2021 mit einer Ausnahmegenehmigung gem. § 47 Abs. 2 WTG genutzt, stehen seitdem aber aufgrund der unzureichenden Bädersituation auch leer. In diesen Zimmern befinden sich die dokumentierten Wasserschäden. Bauliche Mängel, deren Bewertung außerhalb der Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde liegen, wurden an das zuständige Bauordnungsamt gemeldet.