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Auszug - Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung  

des Ausschusses für Umweltschutz
TOP: Ö 18
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 09.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:05 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
 
Beschluss
Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlange Mitteilung UA (130 KB)      


Herr Wirbals macht folgende Mitteilungen:

 

1. Zentraldeponie Emscherbruch (ZDE) – Antrag zur Durchführung eines Human-Biomonitorings der Anwohner

 

Mit Schreiben vom 07.06.2021 hat die Stadt Herne beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westaflen (MULNV) entsprechend dem vorliegenden Beschluss der Bezirksvertretung Wanne die Durchführung eines kleinräumigen Human-Bio-Monitorings beantragt.

Zur Begründung wurde das von der Bezirksregierung Münster im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Erweiterung der ZDE am 13.05.2020 beauftragte Humantoxikologische Gutachten angeführt.

Mit Schreiben vom 21.02.2022 stellt auch das MULNV klar, dass in diesem Humantoxikologischen Gutachten des Instituts für Umwelt-Analyse (IFUA) vom November 2020 auf Seite 172 heißt: „Ein begleitendes Monitoring relevanter Daten könnte helfen, die prognostizierten Entwicklungen im Untersuchungsgebiet zu verfolgen, um ggf. das Erfordernis für steuernde Maßnahmen im Sinne des vorsorgenden Gesundheitsschutzes zu erkennen und Befürchtungen betroffener Bewohner*innen qualifiziert begegnen zu können.“

In diesem Gutachten wird aber nicht die Durchführung eines kleinräumigen Human-Biomonitorings empfohlen, sondern ein Monitoring von Umweltmedien im Sinne des vorsorgenden Gesundheitsschutzes.

Gemäß Planfeststellungsbescheid ist festzuhalten, dass die rechtlichen Beurteilungsmaßstäbe, die eine Gefahr für die menschliche Gesundheit ausschließen lassen, durch das geplante Vorhaben alle eingehalten bzw. deutlich unterschritten werden.

Die Deponie wird nach den Vorgaben der Deponieverordnung regelmäßig und umfangreich überwacht. Insofern ist auch ein Human-Biomonitoring nicht erforderlich. Das Antwortschreiben im Original ist der Sitzungsniederschrift beigefügt.

 

Zum laufenden Antrag der alternativen Standortfindung zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit liegt vorerst nur die Rückmeldung seitens des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) vor. Das LANUV besitz hier keine eigene Zuständigkeit ist aber jederzeit bereit, an einem Standortsuchverfahren mitzuwirken, wenn es von den zuständigen Stellen dazu aufgefordert wird. Das Verfahren selbst kann vom LANUV aber nicht veranlasst werden. Über den weiteren Fortgang berichtet die Verwaltung fortlaufend.

 

Hinweis der Schriftführung: Das Schreiben des MULNV ist der Niederschrift als Anhang beigefügt.

 

 

2. Ergebnisse des 2. Grünkohl-Untersuchungsprogramms im Umkreis der Firma Silex an der Werder Straße 53

 

Von August bis November 2021 wurden in der näheren Umgebung der Firma Silex vom Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutzes (LANUV) zum zweiten Mal Untersuchungen zur Immissionsbelastung in Nahrungsmitteln durchgeführt.

An 3 Messpunkten im Umkreis der Firma Silex wurden Container mit jeweils 5 Grünkohlpflanzen aufgestellt. Grünkohl ist ähnlich wie Löwenzahn besonders gut geeignet Schadstoffe aus der Luft aufzunehmen. Die Pflanzen wurden nach 98 Tagen Expositionszeit geerntet und anschließend von einem externen Labor analysiert.

Die Ergebnisse für PCB-gesamt μg/kg FM (Mikrogramm/Kilogramm Frischmasse) liegen zwischen 2,6 und 3,9 μg/kg FM (als Summe PCBgesamt + PCB 47,51,68) und damit unterhalb des OmH (Orientierungswert für den maximalen Hintergrundgehalt für NRW) von 4,1 μg/kg FM.

Durch die Grünkohluntersuchung 2021 konnten die niedrigen Werte aus dem Jahr 2020 bestätigt werden. Eine Verzehrempfehlung ist weiterhin nicht erforderlich.

Die Firma Silex hat bisher den Einsatz des chlorhaltigen Vernetzers um 92 % reduziert und arbeitet in den nächsten Wochen intensiv an der weiteren Reduzierung. Spätestens Ende 2022 wird endgültig ganz auf den chlorhaltigen Vernetzers verzichtet. Daher ist eine Fortführung der Grünkohluntersuchung nicht erforderlich.

 

Untersuchungsgebiet mit den Messpunkten der Grünkohlexposition 2021

Messpunkt 2: Nordstraße (WEWOLE), Messpunkt 5: Knappschaftsstraße, Messpunkt 6: Kanalstraße

 

PCBgesamt–Gehalte als Summe der 6 Indikator-PCB*5 + der Summe PCB 47, 51 und 68 (als gestapelte Säulen) in Grünkohl an den Messpunkten in Herne 2021 [μg/kg FM]