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Auszug - Anfrage: Förderung von Photovoltaik-Kleinstmodulen  

des Ausschusses für Umweltschutz
TOP: Ö 17.3
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 09.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:05 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2022/0194 Anfrage: Förderung von Photovoltaik-Kleinstmodulen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:Andreas Hentschel-Leroy
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Bensel, Heike
 
Beschluss


Sachverhalt:
 

In den letzten Jahren wurden Fördertöpfe bereitgestellt, um die Installation von Photovoltaikanlagen für die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt attraktiver zu machen. Im Jahr 2021 kooperierte die Stadt Herne mit dem Regionalverband Ruhr, der Kreishandwerkerschaft Herne und den Stadtwerken Herne. Die SEG stellte insgesamt 10.000 Euro für maximal 20 Privatanlagen mit einer Mindestfläche von zehn Quadratmetern zur Verfügung. Diese Fördermöglichkeit ist nun ausgelaufen.

 

Nicht jeder Bewohner dieser Stadt hat die Möglichkeit, eine solch große Anlage zu installieren. Gleichwohl sollte in den Ausbau erneuerbarer Energien investiert werden. Eine Alternative stellen hier Photovoltaik-Kleinstmodule dar, die beispielsweise an Balkonen angebracht werden können.

 

Vor diesem Hintergrund bitte ich die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:

 

  1. Gibt es bereits Fördermöglichkeiten für Photovoltaik-Kleinstmodule und wo sind diese abrufbar?
  2. Inwiefern ist eine Fördermöglichkeit über lokale Partner denkbar?
  3. Gibt es bauordnungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Installation von Photovoltaik-Kleinstmodulen?

 

Die Verwaltung gibt dazu Folgendes zu Protokoll:

 

Zu Frage 1:

Derzeit sind keine Fördermöglichkeiten für Photovoltaik-Kleinstmodule von Seiten der Bezirksregierung oder der Stadt verfügbar.

 

Zu Frage 2:

Bislang sind einige Vorüberlegungen seitens der Stadtverwaltung auch in Absprache mit den Stadtwerken Herne gelaufen. Ebenso wird dieses Thema derzeit über die Ausbauinitiative der Solarmetropole Ruhr beraten.

Die Stadtverwaltung wägt derzeit ab, unter welchen Voraussetzungen eine Förderung für Photovoltaik-Kleinmodule aus eigenen finanziellen Mitteln möglich, bzw. zielführend sein kann und personell abgewickelt werden kann.

 

Zu Frage 3:

Gemäß § 62 Abs.1 Nr.3a BauO NRW sind Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen -ausgenommen bei Hochhäusern- sowie die damit verbundene Änderung der Nutzung oder der äußeren Gestalt des Gebäudes genehmigungsfrei. Eine Unterscheidung zwischen üblichen Solaranlagen oder sog. Photovoltaik-Kleinmodulen wird hier nicht vorgenommen.