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Auszug - Anfrage: Herrichtung des Geländes der Fa SUEZ  

des Ausschusses für Umweltschutz
TOP: Ö 17.2
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 09.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:05 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2022/0149 Anfrage: Herrichtung des Geländes der Fa SUEZ
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:Gerhard Kalus
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Bensel, Heike
 
Beschluss


Sachverhalt:
 

Die Firma SUEZ hat nunmehr ihr Grundstück im Gewerbepark Hibernia an ein Logistik-unternehmen verkauft. Wie der Presse zu entnehmen war, muss das Gelände vor einer neuen Nutzung gereinigt werden. Dies ist natürlich notwendig, da die Fa SUEZ bekanntlich kontaminierte Böden auf ihrem Gelände gelagert und aufbereitet hat. Die Reinigung und der Abriss der Gebäude sollen bereits mit der Bezirksregierung Arnsberg und der Stadt abgesprochen sein.

 

Hierzu stellen wir folgende Fragen:

  1.       Gibt es eine Untersuchung der Verunreinigungen auf dem Gelände hinsichtlich des  flächenmäßigen Umfangs und der Schadstoffbelastung?
  2.       Welche Schadstoffe wurden gefunden?
  3.       Wie lange werden die Abriss- und Reinigungsarbeiten andauern?
  4.       Wie und wo werden die Abfälle entsorgt? 

 

Die Verwaltung gitb dazu Folgendes zu Protokoll:

 

Anmerkung:

Bei der Firma SUEZ handelt es sich um einen Betrieb nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, der in die Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg fällt. Deshalb wurden die Fragen federführend von der Bezirksregierung Arnsberg beantwortet.

 

Zu Frage 1:

Für die aufstehenden Hallen wurde durch die GEOlogik Wilbers & Oeder GmbH, Münster, ein Sanierungs-, Rückbau- und Entsorgungskonzept erstellt, welches der Stadt Herne, Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Klima- und Immissionsschutz, Abfallwirtschaft am 28.09.2021 übersandt wurde. Auf dieses Konzept, bestehend aus vier Stellungnahmen, wird verwiesen. Der Bezirksregierung Arnsberg liegen ferner Gutachten zu Bodenunter-suchungen vor. Es wird Bezug genommen auf den Ausgangszustandsbericht (AZB) der Fa. SUEZ sowie die Unterlagen zur Betriebseinstellung (UzB) zur Prüfung einer Rückführungsverpflichtung nach § 5 Abs. 4 BImSchG. Im Übrigen wird auf Gutachten verwiesen, die der Bodenschutzbehörde der Stadt Herne vorliegen.

 

Ergänzung der Stadt Herne:

Im Jahr 2020 und 2021 wurden des weiteren Bodenuntersuchungen in den zugänglichen Außenbereichen durch das Gutachterbüro RSK aus Essen durchgeführt (Bericht RSK vom 29. Juli 2021). Im Ergebnis wurden keine, bzw. keine erheblichen Verschmutzungen ausgewiesen. Dementsprechend wurden auch keine Maßnahmen zur Erfüllung einer Rückführungspflicht durch die Bezirksregierung Arnsberg angeordnet.

 

Zu Frage 2:

Hierzu wird ebenfalls auf das Sanierungs-, Rückbau- und Entsorgungskonzept vom 28.09.2021 und die darin enthaltenen Untersuchungsergebnisse verwiesen.

Unabhängig von bereits stattgehabten Untersuchungen der Fläche aufgrund der historischen Nutzung, wurde im Zusammenhang mit der Stilllegung der Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie (IED-Anlage) ein Gutachten erstellt. Demnach wurden Arsen, Quecksilber, Natrium, Kohlenwasserstoffe, BTEX und PAK nachgewiesen. Die jeweiligen Konzentrationen lagen unterhalb von Prüfwerten nach dem Bodenschutzrecht und begründen keinen Gefahrenverdacht.

 

Ergänzungen der Stadt Herne:

In den oben erwähnten Bodenuntersuchungen von 2020 und Februar 2021 wurden an einigen Stellen erhöhte Quecksilbergehalte festgestellt. Aufgrund dieser punktuell erhöhten Werte im Oberboden im Teilfeld 2  (nordöstlicher Grundstücksbereich) sowie im Teilfeld 4 (südöstlicher Grundstücksbereich) erfolgte eine Auskofferung bis zu 1,0 m unter Gelände inkl. Entsorgung des Bodenmaterials in den SUEZ-Bodenreinigungsanlagen Herne (100 t) und Grimbergen in Belgien (3.069 t). Insgesamt wurden bislang 3.169 Tonnen belastetes Bodenmaterial einer Entsorgung / Verwertung zugeführt. Die Entsorgungs- /Verwertungsnachweise liegen der UBB vor.

Die abschließende Beweissicherung in den ausgekofferten Bereichen ergab eine deutliche Unterschreitung der Prüfwerte der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) für Industrie- und Gewerbestandorte der relevanten Parameter: Schwermetalle, PAK inkl. Benzo(a)pyren.

Im Ergebnis wurde festgestellt, dass gem. der bis dato vorliegenden Erkenntnisse keine Gefährdung der Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Grundwasser zu besorgen sind. Bezüglich einer industriell/gewerblichen Nachnutzung des Grundstücks bestehen seitens des Gutachters keine Bedenken.

 

Zu Frage 3:

Die Reinigungsarbeiten der aufstehenden Hallen befinden sich gegenwärtig in der finalen Phase. Es ist davon auszugehen, dass diese Arbeiten in den nächsten Wochen abgeschlossen werden können. Mit Abschluss der Reinigungsarbeiten endet die formale Stilllegung der immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen der Fa. RR IWS Remediation GmbH und damit auch die Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg. Zum nachfolgenden Abriss der aufstehenden, gereinigten Hallen kann von hier daher keine Stellungnahme abgegeben werden.

 

Ergänzungen der Stadt Herne:

Mit Datum vom 9.9.2021 wurden seitens des Firmenbetreibers eine Abbruchanzeige für die Werkhallen und Nebengebäude gestellt. Derzeit erfolgt noch die Reinigung der Anlagen gemäß den Vorgaben im Gutachten von GeoLogik (Rückbau- und Entsorgungskonzept s. o.) . Nach dem Rückbau der Gebäude und Hallen (voraussichtlich im Juli/August 2022), insbesondere der Thermischen Bodenbehandlungsanlage werden in den entsiegelten und dann zugänglichen Bereichen weitere rasterförmige Bodenuntersuchungen durchgeführt. Falls sich daraus noch notwendige Sanierungsmaßnahmen ergeben, werden diese ebenfalls durchgeführt.

 

Zu Frage 4:

Die beim Rückbau der Anlagentechnik überwiegend angefallenen Metalle wurden gereinigt und dem Recycling zugeführt. Die bei dieser Reinigung und der nachfolgenden Hallenreinigung angefallenen bzw. anfallenden Reinigungswässer wurden bzw. werden in einer chemisch-physikalischen Behandlungsanlage entsorgt. Die restlichen Abfälle aus dem Rückbau der Anlagentechnik wurden deponiert (Mineralik) bzw. einer thermischen Sonderabfallbehandlungsanlage (Kunststoffe, Filtermaterialien) zugeführt.

 

Ergänzungen der Stadt Herne:

Laut Bezirksregierung wurden die Abfälle u. a. in folgenden Anlagen entsorgt:

 

Reinigungswässer   REMONDIS Industrie Service GmbH in Herne

 

Glas, Faser, Kunststoffe  AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH

     Thermische Behandlungsanlage

 

Bauschutt    Deponie der Deponieklasse III

 

Stäube     Deponie der Deponieklasse IV  Unter Tage Deponie

     REKS GmbH Herfa-Neurode  in Fassgebinden

 

Die Angaben sind nicht abschließend, da noch Abfälle entsorgt werden müssen und es ist nicht gesagt, dass die Anlagen ausschließlich genutzt werden.