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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Verkehrliche Erschließung des Gewerbegrundstückes ehemals Fa. Suez  

des Ausschusses für Digitalisierung, Infrastruktur und Mobilität
TOP: Ö 11.1
Gremium: Ausschuss für Digitales, Infrastruktur und Mobilität Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 03.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2022/0152 Anfrage: Verkehrliche Erschließung des Gewerbegrundstückes ehemals Fa. Suez
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:Sabine von der Beck
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Bensel, Heike
 
Beschluss


Sachverhalt:
 

Das Grundstück der Firma SUEZ im Gewerbepark Hibernia ist laut Presseberichten an ein Logistikunternehmen verkauft worden. Momentan ist das Grundstück nur über eine Zufahrt von der Südstraße aus zu erreichen. Bereits die Tätigkeit der Firma SUEZ hat zu einer schwierigen Verkehrssituation geführt, da die Südstraße stark als Zuwegung genutzt worden ist; zukünftig ist von noch mehr LKW-Verkehr auszugehen.

 

Aus unserer Sicht muss das Grundstück eine neue verkehrliche Erschließung bekommen, die eine An- und Abfahrt direkt aus dem Gewerbegebiet ermöglicht.

 

Der Verkehr sollte möglichst umfangreich über die A43 und das Teilstück der Holsterhauser Straße zwischen der Autobahn und der Koniner Straße abgewickelt werden.

 

Hierzu stellen wir folgende Fragen:

 

  1. Kann eine neue Zu- und Abfahrtssituation über die Koniner Straße geschaffen werden?
  2. Falls eine neue Erschließung geschaffen werden kann, wie kann sichergestellt werden, dass die Andienung des Geländes künftig rein über die Koniner Straße erfolgt?

 

 

Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die Frage nach der zukünftigen Zu- und Abfahrtssituation wird im weiteren Planungs-verfahren zu klären sein. Zum jetzigen Zeitpunkt erscheint auch eine Zu- und Abfahrt an der Koniner Straße möglich.

 

Der aktuell in der Aufstellung befindliche Bebauungsplan Nr. 261 „Südstraße/Koniner Straße“ wird als angebotsbezogener Bebauungsplan aufgestellt, der als Art der Nutzung voraussichtlich ein "Gewerbegebiet" festsetzt. Das bedeutet, dass die Lage der Gehwegüberfahrten und die innere Erschließung nicht - wie etwa bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VBP) - konkret vorgegeben wird.

 

Im Zuge des weiteren Aufstellungsverfahrens werden die verkehrlichen Auswirkungen eines hier festzusetzenden Gewerbegebiets und die Leistungsfähigkeit des bestehenden Straßennetzes noch gutachterlich untersucht. Die Ergebnisse dieser gutachterlichen Untersuchungen werden auch Aussagen über die sichere und sinnvolle Anbindung der Vorhabenfläche enthalten.

 

Zu Frage 2:

Eine Einschätzung, in wie fern eine ausschließliche Andienung des Geländes über die Koniner Straße sicher und verkehrstechnisch und –planerisch sinnvoll ist, bleibt den Grundlagen und Ergebnissen des zuvor genannten Verkehrsgutachtens vorbehalten.