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Ratsinformationssystem

Auszug - Verpflichtung der Beisitzerinnen und Beisitzer sowie der Schriftführerin und des Schriftführers  

des Kreiswahlausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Kreiswahlausschuss (LT-Wahl) Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 22.03.2022 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 16:15 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
 
Beschluss


 

Der Vorsitzende verpflichtet gemäß § 3 Abs. 3 der Landeswahlordnung die Beisitzerinnen und Beisitzer und die Schriftführerin und den Schriftführer zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten.