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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Parksituation an der Meesmannstraße  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte
TOP: Ö 3
Gremium: Bezirksvertretung Herne-Mitte Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 03.02.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:20 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2022/0079 Anfrage: Parksituation an der Meesmannstraße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Arnold, Melissa
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Beteiligt:FB 53 - Tiefbau und Verkehr
Bearbeiter/-in: Gdanietz, Thimo   
 
Beschluss


Sachverhalt:

 

Die Gewerbetreibenden auf der Meesmannstraße beklagen sich über auf dem Seitenstreifen stehende dauerparkende PKW. Kunden haben somit kaum die Möglichkeit, einen Parkplatz zu finden.

 

Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Herne-Mitte bittet vor diesem Hintergrund um die Beantwortung der folgenden Fragen:

 

  1. Besteht die Möglichkeit auf dem Seitenstreifen eine Parkscheibenregelung für Kurzzeit-Parker einzuführen, um hier Abhilfe zu schaffen?

 

  1. Welche anderen Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um die ansässigen Gewerbetreibenden zu unterstützen?

 

Die Verwaltung gibt dazu Folgendes zu Protokoll:

 

Zu Frage 1:

Der Öffentliche Verkehrsraum, einschließlich seiner Parkstände, ist grundsätzlich für jedermann nutzbar. Eine Bereitstellung oder Reservierung für einen bestimmten Personenkreis sieht die StVO nicht vor. Da im gesamten Stadtgebiet ein enormer Parkdruck herrscht, macht es Sinn, in Gewerbegebieten, in denen weniger Laufkundschaft anzutreffen ist, den Beschäftigten der ansässigen Firmen, ein dauerhaftes Parken zu ermöglichen. Gewerbebetriebe, die auf Laufkundschaft ausgerichtet sind, sollten darauf bedacht sein, Ihren Kunden auf ihren Grundstücken Parkflächen anzubieten, statt diese für Mitarbeiter oder Firmenfahrzeuge vorzuhalten. Im hier angefragten Teil Meesmannstraße, konnte bei einer Ortsbegehung festgestellt werden, dass der zur Verfügung stehende öffentliche Parkraum tatsächlich ausgelastet scheint, auf den gewerblichen Flächen aus hiesiger Sicht jedoch Möglichkeiten für Kundenparkplätze möglich sein könnten. Eine Parkscheibenregelung würde zudem den Parkdruck nicht lösen, sondern eher in die umliegenden Straßen verlagern. Somit ist aus hiesiger Sicht eine Parkscheibenregelung nicht zielführend.

 

Zu Frage 2:

Aus den in Punkt 1 genannten Gründen und den örtlichen Gegebenheiten, sind aus hiesiger Sicht derzeit keine zielführenden Maßnahmen ersichtlich. Die Situation wird im Hinblick auf diese Anfrage weiterhin beobachtet.