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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Absperrungen rund um das Haus Horsthauser Straße 188  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen
TOP: Ö 11
Gremium: Bezirksvertretung Sodingen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 02.02.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal der Akademie Mont Cenis
Ort:
2022/0085 Anfrage: Absperrungen rund um das Haus Horsthauser Straße 188
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Schilla, Ernst
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Bearbeiter/-in: Gresch, Norbert
 
Beschluss


Sachverhalt:

Wir wurden von Bürgern auf diese Situation aufmerksam gemacht. Das Haus war in der Vergangenheit schon häufiger Anlass zu Beschwerden.

 

Wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen in der Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen am 2. Februar 2022:

 

1. Warum hat die Verwaltung die umfangreichen Absperrungen auf den Bürgersteigen angebracht (Bilder im Anhang)?

 

2. Sind Personen zu Schaden gekommen?

 

3. Wann ist mit dem Rückbau der Absperrungen zu rechnen?

 

Herr Gresch antwortet:

 

Zu Frage 1:

Am 15.12.2021 erhielt der Fachbereich Bauordnung eine Beschwerde, dass sich die Dacheindeckung des o.g. Gebäudes teilweise gelöst hätte. Nachdem die Situation vor Ort geprüft wurde, wurde festgestellt, dass die Dachrinne des Gebäudes bis zur Mitte hin gebrochen ist. Dachziegel der Dacheindeckung fehlen, sind lose oder defekt. Zudem drohen Dachteile auf den Gehweg zu fallen.

Damit die Anwohner und Passanten beim Vorbeilaufen an dem Gebäude nicht zu Schaden kommen, wurde der Gehweg abgesperrt.

 

Zu Frage 2:

Personenschäden sind nicht bekannt.

 

Zu Frage 3:

Am 10.01.2022 wurde der Eigentümer vom Fachbereich Bauordnung angeschrieben und ihm eine Frist bis zum 09.02.2022 eingeräumt sich zu den erheblichen Tatsachen zu äern und das Dach instand zu setzen.

Falls sich der Eigentümer bis zum 09.02.2022 nicht meldet, wird der Fachbereich Bauordnung als zuständige Ordnungsbehörde eingreifen und die Gefahrensituation im Rahmen einer Ersatzvornahme abwenden. Am 26.01.2022 hat der Eigentümer der Bauordnung telefonisch mitgeteilt, die Schäden bis spätestens zur 5. Kalenderwoche zu beheben.Die Absperrung wird nachdem die Gefahr behoben worden ist, entfernt.