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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Verwaiste Immobilie auf der Castroper Straße  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen
TOP: Ö 10
Gremium: Bezirksvertretung Sodingen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 02.02.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal der Akademie Mont Cenis
Ort:
2022/0083 Anfrage: Verwaiste Immobilie auf der Castroper Straße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Weidenbach, Hermann
Federführend:Büro Dezernat IV Bearbeiter/-in: Gresch, Norbert
 
Beschluss


Sachverhalt:
Bereits in der Vergangenheit hat die CDU-Fraktion auf das negative Erscheinungsbild der o.g. Immobilie hingewiesen. Auf die Anfrage vom 21.02.2020 (Nr. 2020/0162) wurde uns mitgeteilt, dass die Verwaltung sich der Sache annimmt. Eine langfristige Verbesserung ist jedoch nicht erkennbar.

 

Die CDU-Fraktion bittet Sie in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen am 02.02.2022 nachstehende Fragen von der Verwaltung beantworten zu lassen:

 

1. Welche Maßnahmen wurden in der Vergangenheit ergriffen?

2. Was gedenkt die Verwaltung zu unternehmen, um die Situation zu verbessern?

 

Herr Gresch antwortet:

 

Zu Frage 1:

 

Die Immobilie auf dem Grundstück Castroper Straße 365 ist bauordnungsrechtlich letztmalig im Rahmen einer Beschwerde vom 07.09.2018 in Erscheinung getreten. Damals wurde festgestellt, dass eine nicht genehmigte Wohnnutzung in dem als Näherei (Gewerbe) genehmigten Gebäude stattfand.

Am 11.01.2019 konnte dieser Vorgang allerdings durch eine Ordnungsverfügung erfolgreich abgeschlossen werden, da alle Bewohner ausgezogen sind und abgemeldet wurden.

Der Schornsteinfeger wurde durch den Eigentümer regelmäßig für Überprüfungsarbeiten beauftragt.

Der Grundstückseigentümer wurde von Entsorgung Herne wiederholt aufgefordert, den Gehweg vor seinem Grundstück zu reinigen. Dieser Aufforderung ist der Eigentümer zunächst nicht nachgekommen.  Gegen den Eigentümer wurden mehrere OWI-Verfahren eingeleitet, letztmalig am 15.12.2021. Die festgesetzten Bußgelder in Höhe von 100 € bis 150 € zzgl. Gebühren in Höhe von jeweils 28,50 € wurden laut Aussage der Bußgeldstelle gezahlt.

 

Eine aktuelle Ortskontrolle durch die Bauaufsicht am 27.01.2022 hat den weiterhin bestehenden Leerstand des Gebäudes bestätigt. Die Entsorgung hat sich noch in dieser Woche vor Ort vergewissern können, dass der Bürgersteig derzeit gereinigt ist.

 

Zu Frage 2:

 

Bis zu dieser neuerlichen Anfrage lagen nach Auskunft der beteiligten Fachbereiche seit 2020 keine Beschwerden mehr zu dem Objekt vor. Bei den Ortsterminen in den letzten Tagen zeigte sich das Objekt unauffällig. Gründe für weitergehende ordnungsrechtliche Eingriffsmöglichkeiten sind derzeit nicht erkennbar. Aufgrund des langjährigen Leerstandes ist feststellbar, dass für das Objekt grundsätzlich die Möglichkeit eines Erwerbes aufgrund des gesetzlichen Vorkaufsrechts nach §§ 24-28 BauGB bestehen dürfte.