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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Neupflanzung von Straßenbäumen  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen
TOP: Ö 5
Gremium: Bezirksvertretung Sodingen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 02.02.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal der Akademie Mont Cenis
Ort:
2022/0076 Anfrage: Neupflanzung von Straßenbäumen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Schilla, Ernst
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Beteiligt:FB 55 - Stadtgrün
Bearbeiter/-in: Gresch, Norbert   
 
Beschluss


Sachverhalt:
 

Während sich der Abschnitt der Gysenbergstraße zwischen Mont-Cenis-Straße und Sodinger Straße aufgrund einer Reihe von mittlerweile sehr eng stehenden stattlichen Platanen im Altbaumkataster befindet, gibt es auf der Gysenbergstraße zwischen Sodinger Straße und der Straße „In den Holzwiesen“ keine Straßenbäume.

 

Dies fiel früher allerdings weniger auf, da damals in den privaten Vorgärten mehr große Bäume standen.

 

Während auf der Seite mit dem Parkstreifen sicherlich keine Möglichkeit besteht Straßenbäume zu pflanzen, wäre dies auf der anderen Seite mit dem breiten Bürgersteig vermutlich möglich, ohne Parkraum zu reduzieren oder die Einfahrten zu den Privathäusern zu beeinträchtigen. Die Gasleitung von Thyssengas kann ebenfalls nicht der Grund für die fehlende Bepflanzung sein, da diese hinter den Häusern parallel zum Ostbachtal verläuft.

 

Daher bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen in der Sitzung am 2. Februar 2022:

 

1.

Gibt es für diesen Abschnitt der Gysenbergstraße die Möglichkeit, hier eine Pflanzung von Straßenbäumen einzuplanen?

 

2.

Oder liegen bereits entsprechende Pläne vor, die der Bezirksvertretung Sodingen vorgestellt werden könnten?

 

3.

Oder gibt es Gründe, die der Pflanzung an dieser Stelle entgegenstehen?

 

Herr Sternemann antwortet:

 

Zu Frage 1:

Eine Prüfung vor Ort hat ergeben, dass der westliche Gehweg über eine Breite von etwa 3,5 m verfügt und somit breiter ist, als die durch die Regelwerke geforderte Mindestgehwegbreite von 2,5 m. Aufgrund der vorliegenden Gehwegbreite können Baumscheiben im Gehwegbereich realisiert werden. Vorab ist jedoch zu prüfen, ob weitere Versorgungsleitungen im Gehwegbereich liegen und auch in welcher Tiefe diese vorzufinden sind. Für die Herstellung einer Baumrigole sollte bspw. eine Tiefe von mindestens 1,2 m als Wurzelraum zur Verfügung stehen. Des Weiteren sind Abstimmungen mit dem Fachbereich Stadtgrün bzgl. der Art der Bepflanzung und der Finanzierung erforderlich.

Eine Pflanzung von Straßenbäumen im Bereich der Gysenbergstraße ist vorbehaltlich der oben genannten Prüfungen möglich.

 

Zu Frage 2:

 

Eine Planung liegt nicht vor.

 

Zu Frage 3:

Siehe Antwort 1.