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Beschluss |
Sachverhalt:
Der Umzug eines Bochumer Abfallunternehmens von Bochum-Riemke nach Bochum Gerthe an die Stadtgrenze von Herne, Castrop-Rauxel und Dortmund auf die Fläche der ehemaligen Philippine GmbH hat bereits in unseren Nachbarstädten wegen der erwartbaren zusätzlichen Verkehrsbelastung und der befürchteten Staubimmissionen zu Unruhe und Bürgerprotesten geführt. Auch die Bewohner des Langelohs und der Siedlung am Kray auf Herner Stadtgebiet sind bei ungünstigen Windbedingungen eventuell davon betroffen.
Für den Bereich des Sodinger Stadtgebietes gibt es eine zu beachtende Problematik. Da die belasteten Böden mit schweren Lastkraftwagen angeliefert werden, ist eine hohe zusätzliche Belastung der genannten Straßen zu befürchten. Außerdem ist zu vermuten, dass die auf dem Sodinger Gebiet liegenden BAB-Auf-/Abfahrten genutzt werden, die dann zu den genannten Straßen führen. Auch die Staubbelastung durch die Fracht während der Durchfahrt sollte kritisch betrachtet werden.
Wir haben folgende Fragen an die Verwaltung:
1.
Ist der Sachverhalt der Umsiedlung/Neuansiedlung bekannt?
2.
Hat es eventuelle interkommunale Gespräche gegeben? Wenn nein, wird die Verwaltung
Gespräche aufnehmen um die angeführten Bedenken zu thematisieren ?
3.
Wie sieht die Verwaltung die Problematik mit den zu erwartenden Schwerverkehren und
Staubimmissionen auf den Straßen?
Herr Gresch antwortet:
Zu Frage 1:
Offiziell ist der Sachverhalt der Stadt Herne nicht bekannt, weil ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz in den Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Arnsberg fällt und die Stadt Herne (Ansiedlung nicht auf dem Stadtgebiet Herne und nicht in unmittelbarer Nähe der Stadtgrenze) nicht am Verfahren beteiligt hat. Kenntnis erlangt hat die Stadt Herne über die Verbreitung in den öffentlichen Medien
Zu Frage 2:
Da wie oben beschrieben, eine offizielle Beteiligung am Verfahren nicht stattgefunden hat, gab es bislang keinen Grund interkommunale Gespräche aufzunehmen. Die Stadt Herne wird sich diesbezüglich bei der Bezirksregierung nach dem Stand des Verfahrens erkundigen und die angeführten Bedenken thematisieren.
Zu Frage 3:
Es ist davon auszugehen, dass die Bezirksregierung im Genehmigungsverfahren auch den verkehrlichen Aspekt betrachten und ggf. Auflagen dazu formulieren wird. Nach derzeitigen Kenntnisstand können keine validen Aussagen seitens der Verwaltung getroffen werden.