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Beschluss |
Sachverhalt:
Im 4. Quartal 2021 wurde an der Pöppinghauser Straße, Höhe Einmündung Sonnenscheinstraße, ein polizeiliches Seitenradarmessgerät für mehrere Tage angebracht.
Wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen in der Sitzung am 2. Februar 2022:
1.
Ist der Verwaltung der Sachverhalt bekannt?
2.
Können die Ergebnisse der Messung der Bezirksvertretung Sodingen bekannt gemacht werden (erfasste Fahrzeuge, Anzahl und Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitungen)?
3.
Nach Abschluss der Messungen mit dem Seitenradarmessgerät wurde der städtische Radarmesswagen auf der Pöppinghauser Straße eingesetzt. Können auch diese Ergebnisse der Bezirksvertretung Sodingen vorgestellt werden (Zeitraum, Anzahl und Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitungen)?
Herr Gresch antwortet:
Zu Frage 1:
Der Fachbereich Öffentliche Ordnung steht im regelmäßigen Austausch mit der Polizei. Der Sachverhalt ist der Straßenverkehrsbehörde bekannt.
Zu Frage 2:
Nein. Die Bekanntgabe polizeilicher Erhebungen und Messungen darf durch die Verwaltung zuständigkeitshalber nicht erfolgen. Die hier angefragten Messungen sind aber als unauffällig anzusehen.
Zu Frage 3:
Der Fachbereich Öffentliche Ordnung betreibt im Stadtgebiet 334 Messstellen. Die Pöppinghauser Straße ist einer dieser Messpunkte, die regelmäßig angefahren werden.
Im Dezember 2021 und Januar 2022 wurden dort insgesamt siebenmal Messungen durchgeführt.
Die ermittelten Werte lauten wie folgt:
Dezember 2021:
954 Durchfahrten 12 Verstöße
691 Durchfahrten 29 Verstöße
893 Durchfahrten 32 Verstöße
433 Durchfahrten 02 Verstöße
300 Durchfahrten 10 Verstöße
Januar 2022:
642 Durchfahrten 24 Verstöße
297 Durchfahrten 15 Verstöße
Die Verstöße beliefen sich in einem Bereich zwischen 61 bis 65 km/h. Bei einer derart ausgebauten Straße sind solche Zahlen eher unauffällig.