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Beschluss |
Sachverhalt:
In der Sitzung der Bezirksvertretung Eickel am 10. Juni 2021 wurde die Verwaltung auf Antrag von SPD und CDU aufgefordert zu überprüfen, ob die Einrichtung einer Fahrradzone im sog. „Quartier Gartenstadt“ möglich ist [Vorlage: 2021/0566]. Da zu erwarten ist, dass die BV Eickel im Kontext dieses Beschlusses eine Vielzahl von Maßnahmen zu beraten hat, ist es notwendig, dass diese in den Prozess kontinuierlich miteinbezogen wird.
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Eickel bittet in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1:
Im Anschluss an den Prüfauftrag vom 10.06.2021 wurde die Einrichtung der Fahrradzone Gartenstadt sowohl in der Projektgruppe Radverkehr als auch verwaltungsintern beraten. Der weitere Zeitplan ergibt sich aus der Beantwortung der Frage 3.
Zu Frage 2:
Bei Beschilderung und Markierung handelt es sich um straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die ausschließlich durch die Straßenverkehrsbehörde vorgenommen werden können. Eine Beschlussfassung hierüber ist nicht möglich.
Zu Frage 3:
Die Projektgruppe Radvekehr hat sich dafür ausgesprochen, die Umsetzung so schnell wie möglich vorzunehmen. Vorab müssen noch die Kommunikationsmaterialen (insbesondere Flyer etc.) erstellt werden. Die Evaluation erfolgt im Laufe des einjährigen Verkehrsversuchs. Derzeit ist die Einrichtung der Fahrradzone für das erste Quartal 2022 geplant.