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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Errichtung einer Fahrradzone für den Bereich Gartenstadt  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 4
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 27.01.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:42 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
2022/0040 Anfrage: Errichtung einer Fahrradzone für den Bereich Gartenstadt
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Minervino, Nadine
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Hartmann, Nils
 
Beschluss


Sachverhalt:
 

In der Sitzung der Bezirksvertretung Eickel am 10. Juni 2021 wurde die Verwaltung auf Antrag von SPD und CDU aufgefordert zu überprüfen, ob die Einrichtung einer Fahrradzone im sog. „Quartier Gartenstadt“ möglich ist [Vorlage: 2021/0566].  Da zu erwarten ist, dass die BV Eickel im Kontext dieses Beschlusses eine Vielzahl von Maßnahmen zu beraten hat, ist es notwendig, dass diese in den Prozess kontinuierlich miteinbezogen wird.

 

Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Eickel bittet in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der folgenden Fragen:

 

  1. Wie ist der Sachstand bezüglich der Errichtung der Fahrradzone im sog. Quartier Gartenstadt?

 

  1. Wann sieht die Verwaltung vor, die Beschilderung/ Markierung und die notwendigen Anpassungsmöglichkeiten im Verkehrsraum der Bezirksvertretung zur Beschlussfassung über das gemeindliche Einvernehmen vorzulegen?

 

  1. Wie sieht der aktuelle Zeitplan für das geplante Vorhaben aus (Umsetzung, Evaluation etc.)?

 

 

Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Im Anschluss an den Prüfauftrag vom 10.06.2021 wurde die Einrichtung der Fahrradzone Gartenstadt sowohl in der Projektgruppe Radverkehr als auch verwaltungsintern beraten. Der weitere Zeitplan ergibt sich aus der Beantwortung der Frage 3.

 

Zu Frage 2:

Bei Beschilderung und Markierung handelt es sich um straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die ausschließlich durch die Straßenverkehrsbehörde vorgenommen werden können. Eine Beschlussfassung hierüber ist nicht möglich.

 

Zu Frage 3:

Die Projektgruppe Radvekehr hat sich dafür ausgesprochen, die Umsetzung so schnell wie möglich vorzunehmen. Vorab müssen noch die Kommunikationsmaterialen (insbesondere Flyer etc.) erstellt werden. Die Evaluation erfolgt im Laufe des einjährigen Verkehrsversuchs. Derzeit ist die Einrichtung der Fahrradzone für das erste Quartal 2022 geplant.