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Ratsinformationssystem

Auszug - Mitteilungen der Vorsitzenden und der Verwaltung  

des Ausschusses für Digitalisierung, Infrastruktur und Mobilität
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Digitales, Infrastruktur und Mobilität Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 13.01.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
 
Beschluss


Verlängerung der AGFS-Mitgliedschaft

 

Die Stadt Herne ist seit 2007 Mitglied in der der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS). Die Verlängerung der Mitgliedschaft muss alle sieben Jahre neu beantragt werden, so auch 2021. Der Antrag zur Verlängerung der Mitgliedschaft wurde von der Verwaltung im Frühjahr 2021 bei der AGFS und dem Ministerium für Verkehr NRW eingereicht.

 

Die Mitgliedschaft in der AGFS verpflichtet zu einer intensiven Förderung der Nahmobilität. Dabei werden die Mitgliedskommunen von der AGFS ideell, materiell und durch einen stetigen Know-how-Transfer unterstützt. Dies geschieht u. a. durch Zugang zu Fördermitteln, Materialien der Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildungen und ein Netzwerk zum Wissens- und Erfahrungsaustausch. Ziel des Prozesses ist es, die Bedingungen für den Rad- und Fußverkehr kontinuierlich zu verbessern.

 

Die Mitgliedschaft der Stadt Herne in der AGFS wurde Ende 2021 um weitere sieben Jahre bis zum 31.12.2028 verlängert. Seitens der Kommission gab es keine Nachfragen, Hinweise oder Auflagen.

 

 

Ergebnis der Prüfung: Erstellung eines Konzeptes zur Errichtung einer Fahrradstraße Eickeler Markt/Auf der Wenge

 

Nach Einschätzung der Verwaltung ist der Bereich Auf der Wenge/Königstraße in Höhe des Eickeler Marktes für die Einrichtung einer Fahrradstraße grundsätzlich nicht geeignet. Ziel bei der Einrichtung von Fahrradstraßen ist eine Bevorrechtigung des Radverkehrs. Daher sind Fahrradstraßen in der Regel nicht für den MIV freigegeben. Bei einer vollständigen Freigabe für den MIV entfallen die Vorteile einer Fahrradstraße. Als Fahrradstraßen kommen nur ruhi-ge Erschließungsstraßen oder gering belastete Sammelstraßen in Frage. Der hier in Rede stehende Abschnitt wird als ein Hauptlinienweg des ÖPNV (Linien 390 und 391, Mo-Fr in der Hauptverkehrszeit mit einem überlagerten 15-min-Takt) genutzt und gilt als verkehrswichtige Straße im relevanten Straßennetz der Stadt Herne. Die verkehrliche Bedeutung und die Nut-zungsart der Straße stehen im Zielkonflikt mit einer Fahrradstraße.